Kommunen: Bevölkerungs-Zählung: Halle prüft unzustellbare Briefe
Geht es nach statistischen Berechnungen, könnte der Stadt Halle bald weniger Geld für die Versorgung ihrer Bürger zur Verfügung stellen. Erste Fälle nicht erreichbarer Einwohner werden nun geprüft.

Geht es nach statistischen Berechnungen, könnte der Stadt Halle bald weniger Geld für die Versorgung ihrer Bürger zur Verfügung stellen. Erste Fälle nicht erreichbarer Einwohner werden nun geprüft.

Rund drei Wochen nachdem die Briefe zur Zählung der Bevölkerung in Halle verschickt worden sind, prüft die Stadtverwaltung erhaltene Rückläufer. Insgesamt seien 243.345 Briefe versendet worden, rund 5.900 davon hätten zunächst nicht zugestellt werden können, teilte die Stadt mit. Zuvor waren demnach alle Personen angeschrieben worden, die im Melderegister der Stadt als Einwohnerinnen und Einwohner geführt werden. 

Die Stadtverwaltung will so eine „sehr genaue Zahl“ der in Halle gemeldeten und auch tatsächlich erreichbaren Menschen erhalten. Damit stellt sie die Volkszählung 2022 infrage. Laut der statistischen Berechnung des Zensus leben nur noch 226.586 Menschen in Halle – etwa sechs Prozent weniger als ursprünglich angenommen. Das Melderegister weist jedoch 243.453 Einwohner aus. 

Unzustellbarkeit kann verschiedene Gründe haben

„Da unser Melderegister fortlaufend geprüft wird, halten wir die behauptete Abweichung für völlig unrealistisch. Wir werden mit unserer Aktion unser Melderegister einmal mehr plausibilisieren und darlegen, dass die Annahme von „Karteileichen“ in fünfstelliger Größenordnung nicht stimmen kann“, erklärte Bürgermeister Egbert Geier (SPD). Sollten die niedrigeren Zahlen des Zensus bestätigt werden, drohen der Stadt dauerhafte Einnahmeausfälle von rund 15 Millionen Euro pro Jahr. Dadurch stehe eine ausreichende Versorgung der Bürgerinnen und Bürger auf dem Spiel, so Geier.

Die Rückläufer sollen nun von der Verwaltung geprüft werden, hieß es. Dabei soll mit dem Melderegister abgeglichen werden, ob die nicht erreichten Personen noch nicht als verstorben registriert oder innerhalb Deutschlands verzogen oder ins Ausland gezogen sind. Auch werde nachgeschaut, ob ein Namensunterschied zwischen Eltern oder eines Elternteils und Kindern besteht. Einwohnerinnen und Einwohner, die noch keinen Brief erhalten haben, ihren Erstwohnsitz aber in der Saalestadt haben, sollen sich melden, so die Stadt.

Statistikamt übt Kritik an Zählmethode

Das Statistische Landesamt kritisierte unterdes das Vorgehen in Halle. Die Zensus-Ergebnisse hätten in der Vergangenheit gezeigt, dass „in vielen Fällen ein Korrekturbedarf der Melderegister besteht“, hieß es. Die Zählung in Halle werde deshalb „als ein Schritt zur Verbesserung der Qualität des Melderegisters begrüßt“. 

Allerdings sei die Methode zur Überprüfung des Zensus 2022 nicht geeignet. So könnten beispielsweise Namensschilder von Verstorbenen noch nicht entfernt oder ein Nachsendeauftrag eingerichtet worden sein. „Dadurch kann eine postalische Zustellung erfolgen, obwohl die Person faktisch nicht mehr in der Gemeinde wohnhaft ist“, erklärte das Statistikamt.