Frauen-Bundesliga: DFB-Sportgericht verhandelt erneut wiederholten Elfmeter
Ein Spiel der Frauen-Bundesliga beschäftigt das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes nun in einer mündlichen Verhandlung.

Ein Spiel der Frauen-Bundesliga beschäftigt das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes nun in einer mündlichen Verhandlung.

Der Einspruch von Bayer Leverkusen gegen die Wiederholung des Frauen-Bundesliga-Spiels beim SC Freiburg wird beim DFB am 15. Oktober mündlich verhandelt. Vorsitzender Richter am DFB-Campus in Frankfurt/Main (Beginn: 14.00 Uhr) ist nach Verbandsangaben Heinz Müller. 

Das Sportgericht hatte im Einzelrichterverfahren dem vorhergehenden Einspruch der Freiburgerinnen gegen die Wertung der mit 2:3 verlorenen Begegnung vom 31. August stattgegeben und eine Neuansetzung angeordnet. Gegen dieses Urteil hat Leverkusen Einspruch eingelegt. 

Freiburg hatte seinen Protest mit einem angeblichen Regelverstoß des Schiedsrichterteams begründet. Dieses hatte bei der Partie den letztlich entscheidenden Elfmeter für Leverkusen in der 88. Minute wiederholen lassen.

Streit um wiederholten Elfmeter

Im ersten Versuch hatte Bayer-Spielerin Kristin Kögel den Ball über das Tor geschossen. Da sich Freiburgs Torhüterin Rafaela Borggräfe nach Meinung der Unparteiischen zu früh bewegt hatte, ließen sie den Strafstoß wiederholen. Kögel verwandelte im zweiten Versuch zum Endstand. 

Laut Regelwerk können Schiedsrichterinnen und Schiedsrichter einen Elfmeter noch einmal ausführen lassen, allerdings nur, wenn das Vergehen von Torhüterin oder Torhüter die Schützin oder den Schützen eindeutig beeinträchtigt hat. Das sei nach Ansicht der Freiburgerinnen nicht der Fall gewesen.