Alterspräsident: Treutler muss keinen Strafprozess fürchten
Nach der ersten Sitzung des Landtages sieht sich der Alterspräsident von der AfD dem Vorwurf ausgesetzt, verfassungswidrig gehandelt zu haben. Strafrechtliche Konsequenzen muss er aber nicht fürchten.

Nach der ersten Sitzung des Landtages sieht sich der Alterspräsident von der AfD dem Vorwurf ausgesetzt, verfassungswidrig gehandelt zu haben. Strafrechtliche Konsequenzen muss er aber nicht fürchten.

Selbst wenn der Thüringer Verfassungsgerichtshof dem Alterspräsidenten des Landtages, Jürgen Treutler (AfD), verfassungswidriges Verhalten bescheinigen sollte, müsste der 73-Jährige keine strafrechtlichen Folgen fürchten. „Es gibt keine Strafnorm, die er verletzt haben könnte“, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Erfurt der Deutschen Presse-Agentur.

In den sozialen Medien kursieren einzelne Posts, in denen Menschen behaupten, sie hätten inzwischen Strafanzeige gegen Treutler wegen dessen Verhalten während der konstituierenden Sitzung des Thüringer Landtages gestellt. Für die Bearbeitung etwaiger Anzeigen gegen Treutler wäre die Staatsanwaltschaft Erfurt zuständig. Dort seien bislang noch keine Anzeigen eingegangen, hieß es.

Indemnität schützt Abgeordnete

Nach Angaben des Sprechers ist es grundsätzlich durchaus im Sinne der Demokratie, dass Abgeordnete nicht fürchten müssen, für ihre Entscheidungen im Parlament von Strafgerichten zur Rechenschaft gezogen zu werden. „Jede Verabschiedung eines Gesetzes birgt ja das Risiko, dass ein Verfassungsgericht dieses Gesetz ganz oder teilweise für verfassungswidrig erklärt“, sagte der Sprecher. Wenn die Abgeordneten dann Angst haben müssten, wegen der Verabschiedung dieses Gesetzes im Gefängnis zu landen, „dann lähmt das die Demokratie“.

Auch aus diesem Grund gebe es in Deutschland für Abgeordnete die sogenannte Indemnität, die in Paragraf 36 des Strafgesetzbuchs ausdrücklich geregelt ist. Dort heißt es: „Mitglieder des Bundestages, der Bundesversammlung oder eines Gesetzgebungsorgans eines Landes dürfen zu keiner Zeit wegen ihrer Abstimmung oder wegen einer Äußerung, die sie in der Körperschaft oder in einem ihrer Ausschüsse getan haben, außerhalb der Körperschaft zur Verantwortung gezogen werden.“ Ausgenommen von dieser Regelung sind Aussagen, die verleumderische Beleidigungen beinhalten.

Vorwürfe gegen Treutler

Treutler hatte am Donnerstag die konstituierende Sitzung des achten Thüringer Landtages als Alterspräsident geleitet und sich dabei mehrfach geweigert, einen Geschäftsordnungsantrag aufzurufen, mit dem CDU, BSW, Linke und SPD eine Änderung der Regeln zur Wahl eines Landtagspräsidenten erreichen wollten. Unter anderem der parlamentarische Geschäftsführer der CDU-Landtagsfraktion, Andreas Bühl, forderte Treutler mehrfach auf, Anträge zur Geschäftsordnung zuzulassen.

Die Fraktionen von CDU, BSW, Linke und SPD werfen Treutler vor, sie durch sein Verhalten in ihren verfassungsrechtlich garantierten Rechten beschnitten zu haben. Die CDU und Bühl haben inzwischen den Thüringer Verfassungsgerichtshof angerufen, der Treutler nach ihrem Willen unter anderem dazu verpflichten soll, den entsprechenden Antrag zur Änderung der Geschäftsordnung „unverzüglich aufzurufen und zur Abstimmung zu stellen“.