Strafprozess: Seniorin wegen Beihilfe zum Drogenhandel verurteilt

Eine Seniorin nimmt ein Drogenpaket entgegen und beteuert anschließend, Opfer einer Variante des Enkeltricks geworden zu sein. Doch dann wird der Zoll misstrauisch.

Wegen Beihilfe zum Drogenhandel hat das Landgericht Düsseldorf eine Seniorin zu einem Jahr Haft auf Bewährung verurteilt. Als Auflage muss die 65-Jährige aus Düsseldorf zudem 300 Euro an die lokale Drogenhilfe zahlen. 

Nach Überzeugung der Richter hatte die frühere Sekretärin Anfang 2022 ein Paket mit zehn Kilogramm Marihuana angenommen. Zwei Tage später sollte sie eine zweite Lieferung mit elf Kilo annehmen.

Die Seniorin sieht sich in dem Fall als Opfer einer Variante des Enkeltricks. Sie habe einem langjährigen Freund ihres Sohnes einen Gefallen tun wollen. Zumindest habe sich ein Anrufer als dieser Freund ausgegeben und sie gebeten, die Pakete für ihn anzunehmen, weil er im Urlaub sei. Jemand würde es dann bei ihr abholen. „Ich habe mir nichts dabei gedacht“, hatte die Seniorin betont.

Zöllner wurden misstrauisch

Als das Paket ankam, war der Zusteller ein Zollbeamter. Denn der Zoll hatte das in Spanien aufgegebene Paket in Koblenz abgefangen und das Marihuana entdeckt. Im Rahmen der Ermittlungen wurde es dann „kontrolliert zugestellt“.

Die Seniorin beteuerte ihre Unschuld und der Zoll glaubte ihr zunächst, „denn ältere Empfänger werden häufiger für solche Zwecke missbraucht“, wie ein Ermittler erklärte. Die Zöllner wurden aber misstrauisch, als schon zwei Tage später das nächste an die Seniorin adressierte Drogenpaket abgefangen wurde.

Als die Fahnder daraufhin das Mobiltelefon der Seniorin kontrollieren wollten, war angeblich dessen Akku explodiert und das Gerät von der Frau samt SIM-Karte entsorgt worden. „Das habe ich ihr nicht geglaubt“, sagte der Zöllner. Dem schlossen sich auch die Richter an und sprachen die Frau schuldig.