Bei einem Fußballspiel wird ein Spieler bei einem Foul schwer am Sprunggelenk verletzt. Ein Gericht entscheidet: In dem Fall hat der Verletzte keinen Anspruch auf eine Entschädigung.
Ein Fußballspieler hat nach einer Verletzung infolge eines Fouls laut der Entscheidung eines Gerichts keinen Anspruch auf Schadenersatz und Schmerzensgeld. Das entschied das Landgericht Koblenz im August, wie es mitteilte. Der Kläger hatte 10.000 Euro Schmerzensgeld und rund 215 Euro Schadenersatz für Behandlungskosten gefordert, nachdem er bei einem Foul schwer am Sprunggelenk verletzt worden war. Der Beklagte bestritt demzufolge, den Mann absichtlich verletzt zu haben.
Die beiden Spieler nahmen 2019 an einem Fußballturnier teil. Der Kläger habe sich bei dem Foul einen Bruch des Wadenbeins, einen Bänderriss und eine Kapselverletzung zugezogen. Er gab vor Gericht an, der Beklagte sei mit gestrecktem Bein ohne Chance auf den Ball in sein Sprunggelenk gesprungen. Er habe dreimal operiert werden müssen und könne keine Kontaktsportarten mehr spielen.
Der Kläger habe zudem angegeben, der Beklagte sei vor dem Spiel verärgert gewesen, weil der später Verletzte für zwei Teams gespielt habe. Vor dem Anpfiff soll der Beklagte gesagt haben, er müsse das „dann selbst regeln“.
Das Gericht wies die Klage ab, da kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Foul nachgewiesen worden sei, hieß es. Auch wenn der Beklagte den Kläger am Knöchel getroffen und dabei nicht den Ball gespielt habe, sei das kein eindeutiger Hinweis auf schuldhaftes Verhalten.
Im Fußball, so das Gericht, seien harte Zweikämpfe und Verletzungen auch bei regelkonformem Spiel möglich. Eine Haftung sei nur gegeben, wenn die Grenze zur Unfairness klar überschritten werde. Auch der Schiedsrichter habe lediglich das Foul geahndet, aber keine Karte gezückt. Das Urteil ist rechtskräftig.