Vorfall an Fähranleger: Protest gegen Habeck: Generalbundesanwalt lehnt Übernahme von Ermittlungen ab
Im Januar war Robert Habeck von einer aufgebrachten Menge am Verlassen einer Fähre gehindert worden. War das Nötigung eines Verfassungsorgans?

Im Januar war Robert Habeck von einer aufgebrachten Menge am Verlassen einer Fähre gehindert worden. War das Nötigung eines Verfassungsorgans?

Der Vorfall passierte im Januar auf dem Höhepunkt der Bauernproteste und erschütterte die Republik. Am Fähranleger von Schlüttsiel in Schleswig-Holstein war Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) von einer aufgebrachten Menge am Aussteigen gehindert worden

Robert Habeck konnte Fähre nicht verlassen

Habeck, der aus einem Urlaub von Hallig Hooge kam, blieb aus Sicherheitsgründen auf der Fähre und konnte erst Stunden später als geplant auf das Festland zurückkehren. Verschiedene Videos des Vorfalls zeigen wütende Menschen, die sich am Fähranleger drängeln. Einige versuchten, auf die Fähre zu stürmen, als diese wieder ablegte, ein Polizist musste Pfefferspray einsetzen. Aber begingen die Protestierenden dabei auch Straftaten?

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So stand unter anderem der Verdacht im Raum, es könne sich hierbei um einen Fall von Nötigung von Verfassungsorganen handeln. Schließlich ist Habeck, wenngleich privat unterwegs, als Minister und Vizekanzler Mitglied der Bundesregierung.

In diesem Fall wäre der Generalbundesanwalt in Karlsruhe zuständig gewesen. Doch dieser hat nach monatelanger Überprüfung nun die Übernahme der Ermittlungen abgelehnt. Das teilte die Staatsanwaltschaft Flensburg dem stern auf Anfrage mit. 

Die Vorgänge seien dem Generalbundesanwalt in Karlsruhe vorgelegt worden, um zu prüfen, ob es sich um eine solche Nötigung handeln könnte, sagte der Flensburger Oberstaatsanwalt Bernd Winterfeldt dem stern: „Der Generalbundesanwalt hat indes das Vorliegen eines Anfangsverdachts wegen einer solchen Straftat verneint und die Akten zur abschließenden Prüfung durch die Staatsanwaltschaft Flensburg zurückgesandt.“

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Staatsanwaltschaft Flensburg ermittelt weiter

Die Entscheidung aus Karlsruhe bedeutet nicht, dass damit der Vorwurf des Begehens von Straftaten bereits komplett ausgeräumt wäre. „Die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen im Zusammenhang mit den Ereignissen am Fähranleger Schlüttsiel/Kreis Nordfriesland sind noch nicht abgeschlossen“, so der Sprecher der Staatsanwaltschaft. Es würden derzeit Bild-, Ton- und Videodateien sowie „weitere Recherche-Ergebnisse aus dem Internet gesichtet und bewertet“. Eine abschließende Beurteilung steht derzeit noch aus.