Mitten in der Urlaubssaison fällt ein Kleinkind von einer Seebrücke auf Usedom. Nun entscheidet ein Gericht über Geldforderungen der Mutter. Die Richterin hat schon eine Tendenz erkennen lassen.
Im Fall um den aufsehenerregenden Sturz eines zweijährigen Jungen von einer Seebrücke auf Usedom vor mehr als drei Jahren steht eine Gerichtsentscheidung an. Das Landgericht Stralsund will heute (8.50 Uhr) über Geldforderungen der Mutter entscheiden. Im Rahmen eines Zivilverfahrens fordert die Brandenburgerin mindestens 35.000 Euro Schmerzensgeld und Schadenersatz.
Die damals 34-Jährige war hinterhergesprungen und hatte sich vor allem das linke Bein schwer verletzt. Der Junge war unverletzt geblieben. Die Frau wollte ein Urlaubsfoto von ihren Söhnen machen. Dabei war der Jüngere durch das Geländer gerutscht.
Die Frau macht geltend, die Seebrücke sei nicht sicher. Bei der Verhandlung vor drei Wochen, sagte die Richterin aber, die Gemeinde habe ihre Verkehrssicherungspflicht nicht verletzt. Eine Seebrücke müsse nicht die Anforderungen eines Spielplatzes erfüllen.