Bundesverfassungsgericht: Thüringens Ministerpräsident skeptisch bei AfD-Verbotsantrag
Ein möglicher AfD-Parteiverbotsantrag sorgt für Diskussionen. Auch Bodo Ramelow äußert Bedenken und erkennt eine Gefahr.

Ein möglicher AfD-Parteiverbotsantrag sorgt für Diskussionen. Auch Bodo Ramelow äußert Bedenken und erkennt eine Gefahr.

Thüringens Ministerpräsident Bodo Ramelow ist einem etwaigen AfD-Verbotsantrag beim Bundesverfassungsgericht gegenüber skeptisch. „Was ich wollen würde, ist nicht vordringlich“, sagte der Linke-Politiker dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND). „Entscheidend ist, was an beweisbaren und gerichtsfesten Unterlagen vorgelegt werden kann.“ Politiker seien bei einer solchen Debatte zudem „immer in Gefahr, als Konkurrenten zu erscheinen“. 

Ramelow verwies auch auf ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts. Das habe im Februar den Entzug einer Waffenerlaubnis für ein AfD-Mitglied mit der Begründung widerrufen, es sei zwar nachweisbar, dass der AfD-Landesverband Positionen vertrete, die der Verfassung entgegenstünden. Der Entzug der Waffenerlaubnis durch die Behörden sei aber nicht ausreichend begründet. „Das Urteil zeigt die Schwierigkeiten eines Parteiverbotes schon jetzt auf.“ 

Unabhängig davon lasse er die Frage, was durch die jüngsten Kommunal- und Landtagswahlen an neuen Erkenntnissen über die AfD hinzugekommen sei, im Kabinett erörtern.