Kabinett beschließt strengere Regeln für Bürgergeldbeziehende
Die Sanktionen werden härter, der zumutbare Arbeitsweg wird lang: Die Bundesregierung will auf Menschen im Bürgergeldbezug mehr Druck ausüben, in einen Job einzusteigen. Wer "nicht mitzieht oder durch Schwarzarbeit betrügt, muss mit härteren Konsequenzen rechnen", erklärte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) am Mittwoch. Der Kabinettsbeschluss sieht auch eine Belohnung für Langzeitarbeitslose vor, die ein längerfristiges Arbeitsverhältnis aufnehmen, sowie neue Anreize für Arbeitgeber, Geflüchtete einzustellen.

Die Sanktionen werden härter, der zumutbare Arbeitsweg wird lang: Die Bundesregierung will auf Menschen im Bürgergeldbezug mehr Druck ausüben, in einen Job einzusteigen. Wer „nicht mitzieht oder durch Schwarzarbeit betrügt, muss mit härteren Konsequenzen rechnen“, erklärte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) am Mittwoch. Der Kabinettsbeschluss sieht auch eine Belohnung für Langzeitarbeitslose vor, die ein längerfristiges Arbeitsverhältnis aufnehmen, sowie neue Anreize für Arbeitgeber, Geflüchtete einzustellen.

Vorgesehen ist unter anderem, dass bei Ablehnung einer als zumutbar eingestuften Arbeit, Ausbildung oder Eingliederungsmaßnahme das Bürgergeld sofort um 30 Prozent gekürzt werden kann. Bisher geht das in der Regel erst nach mehreren Ablehnungen. Auch das Versäumen eines Termins beim Jobcenter ohne wichtigen Grund soll härter bestraft werden: Hier ist ebenfalls eine Leistungskürzung von 30 statt wie bisher zehn Prozent vorgesehen. 

Neue Kriterien gibt es bei der Frage, welche Jobs als zumutbar eingestuft werden. Das gilt insbesondere für den Arbeitsweg. Künftig soll es laut dem Entwurf in der Regel zumutbar sein, wenn die täglichen Pendelzeiten „insgesamt bis zu drei Stunden bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs Stunden und insgesamt bis zu zweieinhalb Stunden bei einer Arbeitszeit von sechs Stunden oder weniger betragen“.

Auch ein Umzug für den neuen Job soll unter bestimmten Voraussetzungen zumutbar sein. Bisher ist in dem entsprechenden Gesetzesabschnitt nur die Rede davon, dass ein Job nicht allein deshalb abgelehnt werden kann, weil der Weg länger ist als zur vorherigen Arbeitsstelle.

Gekürzt werden soll außerdem die sogenannte Karenzzeit für eigenes Vermögen. Bislang müssen Bürgergeldbeziehende eigenes Vermögen für einen Zeitraum von zwölf Monaten nicht antasten – es sei denn, bestimmte Summen werden überschritten. Künftig sollen es nur noch sechs Monate sein.

Daneben will die Regierung stärker gegen Schwarzarbeit von Menschen im Bürgergeldbezug vorgehen. Wenn jemand Schwarzarbeit geleistet hat, soll ihm die Leistung so gekürzt werden können wie bei der Ablehnung einer zumutbaren Arbeit. Außerdem sollen die Jobcenter verpflichtet werden, sich beim Zoll zu melden, wenn sie jemanden der Schwarzarbeit verdächtigen. Der Zoll ist in Deutschland für die Ermittlungen rund um Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung zuständig.

Wenn jemand aus der Langzeitsarbeitslosigkeit heraus einen Job annimmt und mindestens zwölf Monate lang behält, soll es auf Antrag 1000 Euro „Anschubfinanzierung“ geben. Arbeitgeber wiederum können künftig einen „Entgeltzuschuss“ erhalten, wenn sie Geflüchtete mit geringen Deutschkenntnissen beschäftigen und für die Teilnahme an einem staatlich geförderten Berufssprachkurs freistellen. Asylbewerbern und Geduldeten soll es zugleich erleichtert werden, eine Arbeitserlaubnis zu bekommen.

Die Änderungen beim Bürgergeld gehören zur sogenannten Wachstumsinitiative der Bundesregierung. „Wir brauchen alles Wissen, alles Können, alle Erfahrung und alle Einsatzbereitschaft der Menschen, die bei uns leben, wenn wir dem Arbeits- und Fachkräftemangel erfolgreich begegnen wollen“, erklärte Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne). „Deshalb ist es richtig, für zusätzliche Arbeitsanreize zu sorgen.“