Ein Teil einer Rinderherde wird positiv auf Tuberkulose getestet. Das Landratsamt Ostallgäu ordnet daraufhin die Tötung aller Tiere an. Der Landwirt will das aber durch eine Klage verhindern.
Ein Landwirt aus dem Ostallgäu wehrt sich mit einer Klage gegen die Tötung seiner gesamten Rinderherde. Diese hatte nach eigenen Angaben das Landratsamt Ostallgäu angeordnet, nachdem ein Teil der Tiere positiv auf Tuberkulose getestet worden ist. Zuerst hatte die Allgäuer Zeitung darüber berichtet.
Begonnen hatte alles im Sommer. Der Landwirt aus dem Ostallgäu habe seine Tiere laut Landratsamt vorzeitig von einer Alp geholt, nachdem Anzeichen der Krankheit in seinem Stall aufgetreten sind. Später durchgeführte Tuberkulosetests bestätigten die Krankheit bei rund 70 von 120 Rindern des betroffenen Landwirts. Das Landratsamt ordnete die Tötung der gesamten Herde an, mit der bereits begonnen wurde, als der Landwirt Klage einreichte und die sogenannte Keulung dadurch stoppte.
„Der betroffene Landwirt hat Klage und Antrag auf Eilrechtsschutz erhoben. Vor einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts wird keine Vollstreckung erfolgen“, sagte ein Sprecher des Landratsamts. Eine Tötung der gesamten Herde hält die Behörde für notwendig, da auch negativ getestete Tiere „nach veterinärfachlicher Beurteilung als ansteckungsverdächtig“ gelten.
Eine Übertragung von Tuberkulose ist laut Bundeslandwirtschaftsministerium von Tier zu Tier, aber auch von Tier auf Mensch und umgekehrt möglich. Negativ getestet sind laut Landratsamt die Tiere anderer Bauern, die den Sommer ebenfalls auf der Alp verbracht haben.