Neues Staatsbürgerrecht: Zahl der Einbürgerungsanträge in Hamburg hat sich verdoppelt
Am 27. Juni ist das neue Einbürgerungsrecht in Kraft getreten. Das Amt für Migration in Hamburg bekommt seitdem deutlich mehr Anträge für die deutsche Staatsbürgerschaft.

Am 27. Juni ist das neue Einbürgerungsrecht in Kraft getreten. Das Amt für Migration in Hamburg bekommt seitdem deutlich mehr Anträge für die deutsche Staatsbürgerschaft.

Mit dem Start des neuen Einbürgerungsrechts mit verkürzten Fristen ist die Zahl der Anträge in Hamburg nach oben geschnellt. „Seit dem 27. Juni 2024 sind nahezu 6.000 Einbürgerungsanträge gestellt worden. Dies entspricht in etwa einer Verdopplung gegenüber dem Vorjahreszeitraum“, sagte ein Sprecher des Amts für Migration der Deutschen Presse-Agentur. An diesem Samstag gilt das neue Recht 100 Tage.

13.658 Einbürgerungsanträge bis Mitte September

Die Zahlen der Einbürgerungsanträge und auch der Einbürgerungen selbst steigen seit Jahren. So gab es im ganzen Jahr 2020 in Hamburg 6.268 Anträge, in diesem Jahr seien es bereits bis Mitte September 13.658 gewesen. Die Zahl der Einbürgerungen stieg den Angaben zufolge von 2020 bis 2023 von 4.502 auf 7.537 und habe in diesem Jahr bis Mitte September bereits 6.281 erreicht. Hauptherkunftsländer seien Syrien, Afghanistan, Iran, und die Türkei.

Im Idealfall nur ein einziger Gang zum Amt

Das Amt für Migration habe wegen der Neuregelung zusätzliches Personal im Einsatz und das Verfahren an wesentlichen Stellen digitalisiert, sagte der Sprecher. So könnten Antragsteller und Antragstellerinnen in Hamburg als einem der ersten Bundesländer den Einbürgerungsantrag online stellen und sämtliche Unterlagen digital einreichen.

Zudem gebe es unter anderem einen digitalen Quick-Check, ob alle Anforderungen zur Einbürgerung erfüllt werden. „Aufgrund der weitreichenden Digitalisierung des Einbürgerungsverfahrens braucht es im Idealfalle nur einen einzigen Gang zum Amt – nämlich zur persönlichen Aushändigung der Einbürgerungsurkunde“, betonte der Sprecher.

Bekenntnis zu den Werten einer freiheitlichen Gesellschaft Pflicht

Dem neuen Staatsangehörigkeitsrecht zufolge können Ausländer, die in Deutschland arbeiten und gut integriert sind, schon nach fünf statt nach acht Jahren deutsche Staatsangehörige werden. Sie müssen dabei ihre bisherige Staatsangehörigkeit nicht mehr aufgeben. In Einzelfällen reichen sogar schon drei Jahre. Für Gast- und Vertragsarbeiter genügt als Sprachnachweis, dass sie sich im Alltag auf Deutsch ohne nennenswerte Probleme mündlich verständigen können. Auf den Einbürgerungstest wird bei ihnen verzichtet.

Zugleich wurden die Anforderungen für das Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung den Angaben zufolge strenger. So muss sich, wer eingebürgert werden will, zu den Werten einer freiheitlichen Gesellschaft bekennen. Dazu gehören insbesondere die Würde und Gleichheit aller Menschen. Antisemitische, rassistische oder sonstige menschenverachtend motivierte Handlungen seien mit der Menschenwürdegarantie des Grundgesetzes unvereinbar, heißt es beim Bundesinnenministerium.