Prozesse: Urteil nach Vergewaltigung eines Polen in U-Bahnhof erwartet
Der Fall schlug hohe Wellen, wurde politisch instrumentalisiert: Ein betrunkener Pole soll in einem Münchner U-Bahnhof vergewaltigt worden sein. Nun steht das Urteil gegen den mutmaßlichen Täter an.

Der Fall schlug hohe Wellen, wurde politisch instrumentalisiert: Ein betrunkener Pole soll in einem Münchner U-Bahnhof vergewaltigt worden sein. Nun steht das Urteil gegen den mutmaßlichen Täter an.

Im Prozess um die Vergewaltigung eines jungen Touristen aus Polen in einer Münchner U-Bahnstation will das Landgericht heute (9.30 Uhr) das Urteil sprechen. Die Staatsanwaltschaft hatte für den Angeklagten eine Haftstrafe von sieben Jahren bei einer Verurteilung nach Erwachsenenstrafrecht und von vier Jahren im Falle einer Jugendstrafe gefordert. Die Verteidigung plädierte nur auf Strafbarkeit wegen des Diebstahls eines Mobiltelefons, lehnte aber eine Verurteilung wegen Vergewaltigung ab.

Dem Afghanen wird vorgeworfen, im August 2023 als 20-Jähriger den betrunkenen und wehrlosen 18-Jährigen über die Dauer von etwa einer halben Stunde begrapscht, ausgezogen und mehrfach vergewaltigt zu haben. Zu der nächtlichen Stunde fuhren in dem Bahnhof keine U-Bahnen. Außerdem soll der Angeklagte dem Opfer das Handy gestohlen haben und schließlich geflüchtet sein. Der junge Mann fuhr später nach Hause und erstattete Anzeige. Er konnte sein Handy orten, was die Polizisten zu dem Tatverdächtigen führte. 

Diplomatische Verwicklungen

Der Fall hatte seinerzeit in Polen hohe Wellen geschlagen. Die damalige nationalkonservative PiS-Regierung in Warschau versuchte, im Wahlkampf vor der Parlamentswahl im Herbst 2023 politisches Kapital daraus zu schlagen. „Das sind die Folgen der Politik der offenen Grenzen“, schrieb Ministerpräsident Mateusz Morawiecki auf der Plattform X, um die ablehnende Haltung seiner Regierung zur EU-Migrationspolitik zu unterstreichen. Die PiS-Regierung, die gerne auf antideutsche Töne setzte, bestellte sogar den Gesandten der deutschen Botschaft ein.