Solarenergie: Zahl der Balkonkraftwerke seit Jahresbeginn verdoppelt
Seit Jahresbeginn hat sich die Zahl der kleinen Solaranlagen in Deutschland bereits verdoppelt. Die installierte Leistung stieg sogar noch schneller. Das hat auch mit einer Regeländerung zu tun.

Seit Jahresbeginn hat sich die Zahl der kleinen Solaranlagen in Deutschland bereits verdoppelt. Die installierte Leistung stieg sogar noch schneller. Das hat auch mit einer Regeländerung zu tun.

Die Zahl der Balkonkraftwerke in Deutschland steigt weiter rasant. Inzwischen zählt das Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur 706.509 „steckerfertige Solaranlagen“ in Betrieb (Stand 2. Oktober). Das sind doppelt so viele wie zu Jahresbeginn. Wahrscheinlich ist die Zahl sogar noch höher, da es eine Frist von einem Monat für Nachmeldungen gibt und manche Anlagen – trotz Pflicht – schlicht nicht gemeldet werden.

Die installierte Maximalleistung liegt inzwischen bei gut 600 Megawatt. Sie hat sich seit Jahresbeginn sogar mehr als verdoppelt, was auch daran liegen dürfte, dass inzwischen etwas leistungsfähigere Anlagen installiert werden dürfen. Für das gerade beendete dritte Quartal weist das Marktstammdatenregister knapp 140.000 in Betrieb genommene Anlagen mit einer Leistung von maximal 141 Megawatt aus. Auch diese Zahlen dürften in den kommenden Wochen noch durch Nachmeldungen steigen. 

Vermieter müssen Balkonanlagen zulassen

Der Bundesverband Solarwirtschaft erwartet, dass der positive Trend bei den Balkonkraftwerken anhält. Der Gesetzgeber habe bürokratische Hemmnisse abgebaut, und die Preise der Solarsysteme seien weiter gesunken, sagte Hauptgeschäftsführer Carsten Körnig. 

Zudem habe vergangene Woche auch der Bundesrat der Verbesserung der Rechte für Mieter und Wohnungseigentümer zugestimmt. Das mache „endlich den Weg frei für die Nutzung von Steckersolargeräten auf Balkonen, Terrassen und Dachgärten von Millionen Wohnungshaushalten in Deutschland„, sagte Körnig. „Mieterinnen und Mieter haben künftig Anspruch auf Zustimmung durch den Vermieter oder die Wohneigentümergemeinschaft zum Anbringen und Nutzen eines technisch sicheren Steckersolargerätes.“

Manchmal Elektriker erforderlich

Hier weist der Verband allerdings auf eine wichtige Unterscheidung hin: Die rechtlichen Vereinfachungen gelten nur für echte Steckersolargeräte mit einem Wechselrichter mit maximal 800 Watt Anschlussleistung. Diese seien so konzipiert, dass Laien sie anschließen könnten. 

Auf dem Markt gebe es inzwischen aber auch vermehrt größere Selbstbau-Sets, die als Balkonkraftwerke angeboten würden, aber keine Steckersolargeräte seien. Diese müssten vom Elektrofachbetrieb angeschlossen und beim Netzbetreiber angemeldet werden. Das gelte auch für Systeme mit Batteriespeicher.