Eine Simulationsrechnung zeigt auf, was die Einbeziehung von Beamten und Selbstständigen in die Rentenkasse bewirken würde. Warum das kein Patentrezept ist.
Dieser Text erschien zuerst im Juni 2024.
Der Sachverständigenrat hat es ausgerechnet: Bezöge man Selbstständige in die gesetzliche Rentenversicherung ein, würden sich in den 2030er-Jahren „geringe, aber günstige Effekte“ zeigen. Gingen die ersten von ihnen in den Ruhestand, nähme die Entlastung wieder ab. Im Jahr 2080 hätte die Einbeziehung aber noch geringe positive Wirkungen. Auch eine Ausweitung auf künftige Beamte könnte die Rentenkasse „kurz- bis mittelfristig finanziell entlasten, wenn zunächst nur Beitragszahlende aufgenommen werden, aber keine zusätzlichen Renten anfallen“.
Laut Simulationsrechnung würde das erst mal zu niedrigeren Beitragssätzen für alle Versicherten führen. „Der positive Effekt auf den Beitragssatz kehrt sich aufgrund der langfristig höheren Rentenleistungen jedoch voraussichtlich ab Mitte der 2070er-Jahre wieder um“, so die Wirtschaftsweisen.
STERN PAID 20_24 Titel Hartmut Walz IV 1605
Steuermittel für die Rentenkasse
Die Erweiterung des Versichertenkreises ist also kein Patentrezept zur Sanierung der Rentenkasse. Zumal der Staat den Beamten wohl wie den Angestellten des öffentlichen Dienstes ergänzend zur normalen Rente eine Zusatzversorgung zahlen würde. Die Pension beträgt Stand Anfang 2023 im Durchschnitt 3240 Euro monatlich – mehr als doppelt so viel wie die gesetzliche Brutto-Rente. Die Beamtenpensionen kosten den Staat schon jetzt jährlich über 53 Milliarden Euro.
Der Betrag würde nicht wegfallen, da die heutigen Pensionäre und aktive Beamte mit Pensionsanspruch noch viele Jahrzehnte leben werden. Indirekt finanzieren Beamte und Selbstständige die Rentenversicherung trotzdem mit: durch den jährlichen Zuschuss aus Steuermitteln in Höhe von derzeit 116 Milliarden Euro.