Der rheinland-pfälzische Justizminister Mertin wünscht sich Tempo bei der Regelung der Vorratsdatenspeicherung. Rechtliche Zweifel seien weitgehend geklärt.
Der rheinland-pfälzische Justizminister Herbert Mertin (FDP) spricht sich für eine einheitliche Regelung der Vorratsdatenspeicherung in Europa aus und fordert die Bundesregierung zum Handeln auf. „Die rechtlichen Zweifel sind nach den Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs und des Bundesverfassungsgerichts in den letzten sieben, acht Jahren ein gutes Stück geklärt“, sagte Mertin im Gespräch mit der Deutschen Presse-Agentur in Mainz.
„Jetzt kann man sich mal dran machen, eine Regelung zu schaffen, die europarechtskonform ist und mit der wir auch grenzüberschreitende Fälle lösen können.“ Mertin appellierte an die Ampel-Koalition im Bund, sich darauf zu einigen. „Wenn wir, die Amtierenden, die Probleme nicht lösen, sondern jeder in seinem Bunker sitzt, wird das den Anforderungen der Menschen an uns nicht so richtig gerecht.“
Es sei den Bürgern kaum noch zu vermitteln, „dass es uns nicht gelingt, eine rechtmäßige Lösung zu finden, die dem Bedürfnis nach Ermittlung von Straftaten im digitalen Raum gerecht wird“.
Mertin: Es geht sehr oft um den Missbrauch von Kindern
Es gehe dabei nicht nur um Straftaten, wie die Verletzung des Urheberrechts, sondern sehr häufig zum Beispiel auch um Kinderpornografie. „Und dahinter steckt dann oft ein erheblicher Missbrauch, der mit viel Qual der Kinder verbunden ist“, sagte Mertin.
Da IP-Adressen von Rechnern von den Providern derzeit nicht gespeichert werden müssen, seien das Bundeskriminalamt und andere Behörden aber gerade bei ihren Ermittlungen zur Kinderpornografie stark auf Hinweise der gemeinnützigen US-Organisation NCMEC (National Center for Missing & Exploited Children/Nationales Zentrum für vermisste und ausgebeutete Kinder) angewiesen.
Bundestag muss sich mit Bundesratsvorschlag befassen
Der Bundesrat hat sich kürzlich für eine neue, rechtssichere Form der Vorratsdatenspeicherung ausgesprochen, um Ermittlern in besonders schweren Fällen mehr Instrumente an die Hand zu geben. Eine Initiative aus Hessen für eine befristete, anlasslose Speicherung von IP-Adressen im Kampf gegen schwere Kriminalität wie etwa Kindesmissbrauch hatte eine Mehrheit gefunden. Nun muss sich der Bundestag mit dem Vorschlag befassen.
Wenn die Telekommunikationsanbieter nicht zur Speicherung gezwungen würden, sei der Ermittlungserfolg vom Zufall abhängig, hatte Hessens Ministerpräsident Boris Rhein (CDU) vor der Abstimmung in der Länderkammer gesagt. Rheinland-Pfalz hatte sich enthalten, weil es keine einheitliche Auffassung der drei Ampel-Fraktionen gab. Die Grünen haben Bedenken.