Reform: Antidiskriminierungsbeauftragte kritisiert Ampel-Pläne
Der EU-Kommission reichen die deutschen Regelungen zum Schutz vor Diskriminierung des Geschlechts nicht. Nun reagiert die Ampel - die zuständige Bundesbeauftragte ist aber enttäuscht.

Der EU-Kommission reichen die deutschen Regelungen zum Schutz vor Diskriminierung des Geschlechts nicht. Nun reagiert die Ampel – die zuständige Bundesbeauftragte ist aber enttäuscht.

Die Unabhängige Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung, Ferda Ataman, kritisiert eine geplante Erweiterung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) als unzureichend. Die Bundesregierung schaffe es nicht, ein klares Zeichen für den Schutz vor Diskriminierung zu setzen, sagte Ataman der Deutschen Presse-Agentur in Berlin.

Stattdessen wolle das Kabinett an diesem Mittwoch eine winzige Änderung am Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz beschließen, um ein Vertragsverletzungsverfahren der EU zu umgehen, so Ataman. „Das ist mutlos. Die geplante Anpassung macht das Antidiskriminierungsrecht unnötig kompliziert und dürfte nur wenigen Menschen helfen.“

Besserer Schutz vor Diskriminierung wegen des Geschlechts

Konkret geht es um das im AGG festgeschriebene Diskriminierungsverbot. Dort soll nun ausdrücklich festgehalten werden, dass eine Benachteiligung wegen des Geschlechts unzulässig ist bei Gütern und Dienstleistungen, die der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen, inklusive Wohnraum.

Bislang bezieht sich dieses Verbot „aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, wegen des Geschlechts, der Religion, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität“ nur auf privatrechtliche Versicherungen und sogenannte Massengeschäfte.

Massengeschäfte sind nach dem AGG Geschäfte, die in der Regel ohne Ansehen der Person zu vergleichbaren Bedingungen in einer Vielzahl von Fällen geschlossen werden. Das können zum Beispiel Telefontarife sein oder Einkäufe im Supermarkt. Da Mietverträge bei Vermietern mit nicht mehr als 50 Wohnungen normalerweise nicht als Massengeschäfte gelten, greift hier bisher kein besonderer Schutz.

Brüssel verlangte Änderungen

Die Beschränkung des Diskriminierungsverbots auf Massengeschäfte hat die Brüsseler EU-Kommission bemängelt und 2015 ein Verfahren wegen Verletzung der EU-Verträge gegen Deutschland eingeleitet – allerdings nur bei Diskriminierung wegen des Geschlechts. Und nur in diesem Bereich will die Bundesregierung das AGG nun anpassen, womit sie auch Transpersonen besser schützen will.

Ataman erklärte, es sei sinnvoll, die Rechte von Frauen zu stärken, die beim Zugang zu Dienstleistungen und Gütern benachteiligt würden. „Es ist aber fragwürdig, warum die Verbesserung nur für Diskriminierungen aufgrund des Geschlechts gelten soll. So müsste ein Vermieter, der sich sexistisch verhält, Konsequenzen fürchten – nicht aber derjenige, der sagt „Keine Vermietung an Juden“ oder „Muslime“.“ Die Reform dürfe in dieser Form nicht vom Bundestag verabschiedet werden.

Ataman forderte die von SPD, Grünen und FDP im Koalitionsvertrag vereinbarte Reform des AGG ein. „Das deutsche Antidiskriminierungsrecht ist im internationalen Vergleich sehr schwach. Konkret braucht es längere Meldefristen im AGG, bessere Möglichkeiten, sich gegen Diskriminierung zu wehren und ein Verbot von Diskriminierung durch Ämter, Behörden und die Polizei. Nichts davon ist aktuell vorgesehen.“

AGG zu Massengeschäften