"Quick Freeze"-Verfahren: Rhein kritisiert Buschmanns Entwurf zur Datenspeicherung
Hessens Ministerpräsident Rhein macht Druck bei der anlasslosen Vorratsdatenspeicherung. Bundesjustizminister Buschmann wirft er Etikettenschwindel vor.

Hessens Ministerpräsident Rhein macht Druck bei der anlasslosen Vorratsdatenspeicherung. Bundesjustizminister Buschmann wirft er Etikettenschwindel vor.

Hessens Ministerpräsident Boris Rhein (CDU) hat den Druck auf die Bundesregierung bei der anlasslosen Vorratsdatenspeicherung erhöht. „Ein Sicherheitspaket, das seinen Namen verdient, muss zwingend die anlasslose Speicherung von IP-Adressen enthalten“, sagte Rhein der „Rheinischen Post“. Die Bundesregierung habe ihr eigenes Sicherheitspaket im Bundestag bis zur Unkenntlichkeit verwässert und ein „Paketchen“ daraus gemacht. „Für eine Simulation von Sicherheit stehen wir aber nicht zur Verfügung“, betonte Rhein.

Das von Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) vorgeschlagene „Quick Freeze“-Verfahren kritisierte Rhein scharf als „Etikettenschwindel“. „Was nicht gespeichert ist, kann auch nicht eingefroren werden. Der Ermittlungserfolg im Kampf gegen Kinderschänder und Terroristen hängt bei Quick Freeze vom Zufall ab. Und den Schutz der Bürgerinnen und Bürger dürfen wir niemals dem Zufall überlassen“, sagte Rhein.

Rhein wirbt für Hessens Gesetzentwurf

Er warb stattdessen für Hessens Gesetzentwurf zur Speicherung von IP-Adressen, den der Bundesrat am 27. September beschlossen hatte. „Unser Vorschlag für eine zeitlich begrenzte, anlasslose Speicherung von IP-Adressen ist wirksam, verhältnismäßig und EU-rechtskonform. Der hessische Gesetzentwurf ist ein wichtiger Schritt, um Kinderschändern und Terroristen ihr schändliches Handwerk zu legen.“

Buschmann hatte vergangene Woche seinen Entwurf für die anlassbezogene Speicherung von IP-Adressen veröffentlicht. Beim Quick-Freeze-Verfahren werden sogenannte Verkehrsdaten – das sind vor allem IP-Adressen und Telefonnummern – erst dann für eine bestimmte Zeit gespeichert, wenn ein Verdacht auf eine Straftat von erheblicher Bedeutung besteht. 

Hohe Hürden für Erhebung von Standortdaten

Voraussetzung ist, dass die Staatsanwaltschaft dafür beim zuständigen Gericht eine Sicherungsanordnung beantragt. Das heißt, dass der Telekommunikationsanbieter die mit dem Fall in Zusammenhang stehenden Daten vorerst nicht löschen darf. Der Anbieter soll diese allerdings nicht sofort an die Ermittler weiterleiten, sondern erst, wenn sich der Verdacht konkretisiert. Hohe zusätzliche Hürden sieht der Entwurf zudem für die Erhebung von Standortdaten vor, aus denen sich beispielsweise erkennen lässt, wo sich ein bestimmtes Handy zu einem konkreten Zeitpunkt befindet.

Buschmann hat seinen umstrittenen Entwurf für eine anlassbezogene Speicherung von IP-Adressen an die Bundesländer und mit der Materie befasste Verbände verschickt. Diese haben jetzt bis zum 6. Dezember Zeit, Stellungnahmen zu dem vorgeschlagenen „Quick Freeze“-Verfahren abzugeben.