Usedom: Streitigkeiten dürften nach Urteil zu Kurabgaben weitergehen
Auch das Oberverwaltungsgericht dürfte mit seinem Urteil den Streit zwischen Heringsdorf und Rehakliniken über Kurabgaben nicht beenden. Ausstände über mehrere Jahre summieren sich inzwischen.

Auch das Oberverwaltungsgericht dürfte mit seinem Urteil den Streit zwischen Heringsdorf und Rehakliniken über Kurabgaben nicht beenden. Ausstände über mehrere Jahre summieren sich inzwischen.

Auch nach einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Greifswald (OVG) zu Kurabgaben im Ostseebad Heringsdorf dürfte die Auseinandersetzung zwischen Rehakliniken und der Gemeinde weitergehen. Weil Rehakliniken die Regelungen zur Kurabgabe für unrechtmäßig halten, führten sie laut Gemeinde in den zurückliegenden Jahren Abgaben in insgesamt siebenstelliger Höhe nicht ab. 

Das OVG bemängelte Anfang der Woche die Berechnung der Sätze und erklärte deshalb die Kurabgabesatzung der Gemeinde für das Jahr 2021 weitgehend für unwirksam. Grundsätzlich bewertete es die Verpflichtung von Hotels und Kurkliniken, die Kurtaxe von ihren Gästen einzuziehen und an die Gemeinde weiterzuleiten, aber als rechtskonform.

Ebenso befand das Gericht nach Aussage eines Sprechers den sogenannten Eigenanteil für in Ordnung, also den Teil, den die Gemeinde selbst tragen muss, weil auch ihre Einwohnerinnen und Einwohner die Infrastruktur nutzen. Diesen hatte die Rehaklinik beanstandet, die das Verfahren angestrengt hatte, mit dem Ziel die Satzung für unwirksam zu erklären. Auch das Verwaltungsgericht Greifswald hatte die Berechnung des Eigenanteils in der Vergangenheit kritisiert und entschieden, dass die Rehakliniken den an sie gerichteten Zahlungsbescheiden nicht nachkommen müssen.

Auswirkungen des Urteils auf die Regelungen sind noch unklar

Der Streit zwischen Rehakliniken und der Gemeinde ist mittlerweile Gegenstand mehrerer Gerichtsverfahren. Beim OVG sind mehrere Anträge auf Berufung und Beschwerden der Gemeinde gegen Entscheidungen des Verwaltungsgerichtes anhängig. Laut Gemeinde belaufen sich die nicht abgeführten Kurabgaben insgesamt auf etwa 1,45 Millionen Euro. Der OVG-Sprecher betonte, dass sich das Gericht im aktuellen Fall nur mit der Satzung für 2021 befasst hat.

Wie sich das Urteil auf die Regelungen in Heringsdorf auswirkt, etwa auch rückwirkend, ist unterdessen noch unklar. „Wir warten nun die schriftlichen Urteilsgründe ab“, erklärte eine Anwältin der Gemeinde. Die Gemeinde könnte rückwirkend eine Satzung mit einer neuen Kalkulation beschließen. Das OVG hatte beanstandet, dass ein Ticket für den öffentlichen Personennahverkehr eingerechnet worden sei, was zu der Zeit noch nicht rechtens gewesen sei.

Bäderverband hofft auf Beruhigung

Der Bäderverband Mecklenburg-Vorpommern hofft auf Beilegung der Streitigkeiten. „Ich hoffe, dass man da jetzt auch zur Tagesordnung übergehen kann und einfach jeder auch seinen guten Job macht“, sagte die Geschäftsführerin Annette Rösler.

Auseinandersetzungen zwischen Rehakliniken und einer Gemeinde über Kurabgaben gibt es in dieser Form laut Rösler nur in Heringsdorf. „Wir haben ja insgesamt 60 Vorsorge- und Rehakliniken.“ Die Kliniken befänden sich extra in Kurorten, um die Infrastruktur für Patienten dort nutzen zu können. „Da wird auch für die Nutzung der Infrastruktur durch die Patienten gezahlt. Da gibt es auch gar keine Diskussion.“ 

Laut Innenministerium in Schwerin dient die Kurabgabe ausschließlich der Finanzierung von öffentlichen Kur- und Erholungseinrichtungen und Freizeitangeboten. Somit soll das Geld direkt für touristische Zwecke eingesetzt werden. Auf Usedom gilt mittlerweile die gemeinsame Kurtaxe (UsedomCard) in mehreren Seebädern und Orten. Dazu zählt auch die Gemeinde Heringsdorf mit den Kaiserbädern Ahlbeck, Heringsdorf, Bansin. Die Kurtaxe beträgt in den Kaiserbädern aktuell pro Tag 2,50 Euro in der Nebensaison, 3,30 Euro in der Haupt- und 2,70 Euro in der Nachsaison. Für Kinder unter sechs 6 Jahren ist die UsedomCard kostenfrei.