US-Wahlkampf: Trump verklagt US-Sender CBS News auf Schadenersatz
Der Republikaner wirft dem Sender vor, ein Interview mit Kamala Harris manipuliert zu haben und fordert eine exorbitante Summe Geld. Ist es ein ehrliches Anliegen - oder ein Wahlkampf-Stunt?

Der Republikaner wirft dem Sender vor, ein Interview mit Kamala Harris manipuliert zu haben und fordert eine exorbitante Summe Geld. Ist es ein ehrliches Anliegen – oder ein Wahlkampf-Stunt?

Der republikanische Präsidentschaftskandidat Donald Trump hat Klage gegen den US-Sender CBS News eingereicht. Er wirft dem Medienunternehmen vor, ein Interview mit seiner Kontrahentin Kamala Harris zugunsten der Demokratin manipuliert zu haben, wie aus dem entsprechenden Gerichtsdokument hervorgeht. Demnach fordert Trump zehn Milliarden US-Dollar Schadenersatz (etwa neun Mrd. Euro). Hinter der Wahl eines Gerichtes in Texas könnte dabei das Kalkül stecken, dass der Fall einem konservativen Richter zugewiesen wird. Die Erfolgsaussichten gelten dennoch als gering – vielmehr dürfte es sich um einen politischen Schachzug kurz vor der Präsidentschaftswahl am 5. November handeln.

Der Streit hatte sich Anfang Oktober an einem Interview mit Harris in der Politik-Sendung „60 Minutes“ entzündet, in dem sie zum Thema Israel befragt worden war. CBS strahlte dabei zwei verschiedene Ausschnitte ihrer Antwort an zwei aufeinanderfolgenden Tagen aus. Diese Segmentierung führte bei Trumps Anhängern zu Vorwürfen, CBS habe Harris absichtlich in einem vorteilhafteren Licht dargestellt. Trumps Anwälte forderten daraufhin die Herausgabe des vollständigen Interview-Transkripts, was CBS jedoch ablehnte. Der Sender wies die Manipulationsvorwürfe zurück und erklärte, dass eine solche Segmentierung üblich sei, um den zeitlichen Rahmen der Sendung einzuhalten.

US-Gerichte haben Medien in der Vergangenheit umfassende redaktionelle Freiheiten zugesprochen. Diese sind durch den ersten Verfassungszusatz der US-Verfassung, der die Pressefreiheit explizit schützt, besonders stark abgesichert. CBS betonte in diesem Zusammenhang, dass redaktionelle Entscheidungen Teil der journalistischen Freiheit seien.