Ein 35-jähriger Mann aus Berlin-Köpenick ist wegen Mordes an seiner ehemaligen Lebensgefährtin zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Das Landgericht Berlin sah es am Donnerstag als erwiesen an, dass er seine Exfreundin und Mutter seiner Tochter im Juni in der gemeinsamen Wohnung mit einem Küchenmesser getötet hatte. Der Angeklagte habe heimtückisch und aus niedrigen Beweggründen gehandelt, sagte Richter Ansgar Bode in seiner Urteilsbegründung.
Der Angeklagte und das spätere Opfer waren seit 2022 getrennt, lebten aber zum Wohl der zehnjährigen Tochter und wegen des angespannten Wohnungsmarkts noch gemeinsam in der Köpenicker Wohnung. Dass die Frau einen neuen Partner hatte, habe der Angeklagte nicht hinnehmen wollen, sagte Bode.
Er habe „stalkingartiges Verhalten“ an den Tag gelegt, etwa indem er vor einem Date seiner Exfreundin ihren Lippenbalsam mit Chlorreiniger versetzt oder das warme Wasser abgedreht habe. Auch sei er dem neuen Partner gegenüber drohend aufgetreten. Kurz vor der Tat habe er im Internet nach Möglichkeiten gesucht, einen Menschen zu töten.
Am Tattag habe die Frau frühmorgens im Schlafzimmer vor dem Schrank gehockt, um ihre Sachen für eine lang ersehnte Urlaubsreise mit dem neuen Partner zu packen, sagte Richter Bode. Der Angeklagte sei von hinten an sie herangetreten und habe ihr das Messer über den Hals gezogen. Dabei wurde die Halsschlagader durchtrennt. Die Frau verblutete.
Anschließend habe der Mann das Messer abgewaschen, es zurück in den Messerblock gesteckt und vom Handy seiner Frau eine Nachricht in ihrem Namen an den neuen Partner geschickt, in der er die Reise absagte. Anschließend sei er zu seiner Tochter gegangen, die im Nebenzimmer war und von der Tat offenbar nichts mitbekommen habe, sagte Bode.
Der Partner der Frau schöpfte aufgrund der Nachricht Verdacht und alarmierte die Polizei. Diese ließ sich vom Angeklagten zunächst abwimmeln, erschien aber ein zweites Mal und nahm den Mann schließlich fest.
Kurz vor der Urteilsverkündung entschuldigte sich der 35-Jährige in seinem letzten Wort für seine „schreckliche Tat“, mit der er „Schmerz, Leid und nie endende Trauer“ verursacht habe. Vor allem habe er seiner Tochter nicht nur die Mutter, sondern auch den Vater und eine intakte Familie genommen.