Cannabis Social Clubs: Erste Vereine dürfen Cannabis im Südwesten anbauen
Grünes Licht für den Cannabis-Anbau in Baden-Württemberg: Die ersten beiden Vereine haben nun die Erlaubnis bekommen. Es dürften nicht die letzten sein.

Grünes Licht für den Cannabis-Anbau in Baden-Württemberg: Die ersten beiden Vereine haben nun die Erlaubnis bekommen. Es dürften nicht die letzten sein.

Die ersten beiden Cannabis Social Clubs in Baden-Württemberg haben die Erlaubnis zum gemeinschaftlichen, nicht gewinnorientierten Anbau von Cannabis erhalten. Der „Cannabis Club Südwest e.V.“ in Achern (Ortenaukreis) und der „CSC Grüne Liebe Rhein-Neckar e.V.“ in Mannheim hätten zu den Ersten gezählt, die Anfang Juli ihre Unterlagen beim Regierungspräsidium Freiburg als Erlaubnisbehörde eingereicht hätten. In den erteilten Erlaubnissen sind unter anderem die jährlichen Höchstmengen zum Eigenanbau und zur Weitergabe festgelegt.

Allerdings dürfen die beiden Vereine nicht sofort loslegen: Es müssten zum Beispiel noch bauliche Anpassungen im Rahmen eines Sicherheitskonzepts nachgewiesen werden. „Erst dann darf mit der Lagerung und dem Anbau von Cannabis begonnen werden“, teilte das Regierungspräsidium mit. „Bis dahin sind lediglich vorbereitende Maßnahmen zulässig.“ 

Jedes Verfahren eine Maßanfertigung 

Beide Vereine hätten sich intensiv mit der Behörde ausgetauscht und die Antragsunterlagen weiterentwickelt. Dazu zählen eine Vereinssatzung, ein Sicherheitskonzept sowie ein Jugendschutzkonzept. Die gesetzlichen Anforderungen seien schon weitgehend erfüllt. 

Beim Regierungspräsidium liegen 66 weitere Anträge von Anbauvereinigungen im Land vor, die in der Reihenfolge des Eingangs bearbeitet würden. „Eine Handvoll weiterer Anträge hat nahezu den Stand erreicht, dass eine Erlaubnis in greifbare Nähe rückt.“

Der „Cannabis Club Südwest“ aus Achern geht laut dem Vorstand davon aus, in den nächsten Wochen die nötigen Unterlagen etwa zum Einbruchschutz nachreichen und mit dem Anbau beginnen zu können. Die erste Cannabis-Ausgabe sei für Februar angedacht, sagte ein Vorstandsmitglied der Deutschen Presse-Agentur. 2025 sollen auch der Verein und seine Flächen weiter wachsen. Ziel für das laufende Jahr sei es, 150 Mitglieder zu erreichen. Erstmal sei man aber froh, nun die Erlaubnis zu haben. „Es hat ja lange genau gedauert.“

Regierungspräsident Carsten Gabbert (Grüne) erklärte dies mit der sorgfältigen Prüfung. Diese sei notwendig, um neben der vorgesehenen Liberalisierung von Cannabis Interessen der Allgemeinheit wie Jugendschutz, Suchtprävention und Sicherheit zu berücksichtigen. „Die Einzelfälle sind so individuell, dass jedes Verfahren eine Maßanfertigung ist.“

Minister: Werden Gesundheits-, Kinder– und Jugendschutz verbessern

Bundesweit gilt seit dem 1. April eine Teillegalisierung von Cannabis. Seitdem dürfen Volljährige in begrenzter Menge Cannabis konsumieren und zu Hause für den Eigenbedarf anbauen. Vereine können seit dem 1. Juli Anträge für Cannabis-Anbauvereinigungen stellen. Sogenannte Cannabis Social Clubs dürfen maximal 500 Mitglieder haben. Volljährige Menschen können Cannabis gemeinsam anbauen und untereinander zum Eigenkonsum abgeben. Die Clubs brauchen aber eine behördliche Erlaubnis.

Vorgesehen sind auch regelmäßige Kontrollen. Das Regierungspräsidium Tübingen als Überwachungsbehörde will zum Beispiel durch regelmäßigen Abgleich der Mitgliederlisten der Anbauvereinigungen Doppelmitgliedschaften unterbinden.

Aus Sicht von Gesundheitsminister Manne Lucha (Grüne) sind die Genehmigungen ein wichtiger Schritt zur Umsetzung der Ziele des Gesetzes. „Mit dem Gesetz zum kontrollierten Umgang mit Cannabis werden wir den Gesundheits-, Kinder- und Jugendschutz verbessern, die cannabisbezogene Aufklärung und Prävention stärken sowie den Konsum erheblich gesundheitsgefährdender Produkte aus dem Schwarzmarkt eindämmen.“

An der Cannabislegalisierung der Ampel-Regierung gibt es aber auch viel Kritik. Unter anderem hatte die Landtags-CDU moniert, der Bund lasse die Länder alleine und lade bei ihnen die Verantwortung und die Kosten für den Vollzug des Gesetzes, insbesondere die Überwachung der Cannabis-Anbauvereinigungen ab. Es sei mit Kosten von mindestens zwei Millionen Euro jährlich zu rechnen. „Trotzdem wird allenfalls eine jährliche Kontrolle der Anbauvereinigungen möglich sein.“ Durch das Konstrukt der Cannabis-Anbauvereinigungen sei Tür und Tor geöffnet für verschleierte Kommerzialisierung und Missbrauch.