Der Bundesrat ruft zur Krankenhausreform nicht den Vermittlungsausschuss an. Sachsen hatte dafür gestimmt, konnte sich aber nicht durchsetzen.
Sachsens Regierung hat die Einigung zur umstrittenen Krankenhausreform kritisiert. Bundesgesundheitsminister Lauterbach habe es nicht geschafft, in wesentlichen Fragen einen Konsens mit den Ländern herzustellen, teilte der sächsische Minister für Bundesangelegenheiten und Chef der Staatskanzlei, Conrad Clemens (CDU), mit. Sachsen hatte für die Anrufung eines Vermittlungsausschusses gestimmt. Dies fand aber nicht die erforderliche Mehrheit. Die Reform von Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) kann damit umgesetzt werden. Sie soll den finanziellen Druck auf die Kliniken mindern und mehr Spezialisierung durchsetzen.
Neues Vergütungssystem geplant
Im Kern soll die bisherige Vergütung mit Pauschalen für Behandlungsfälle geändert werden. Künftig sollen Kliniken 60 Prozent der Vergütung allein schon für das Vorhalten bestimmter Angebote bekommen. Das soll Anreize zu immer mehr Fällen und medizinisch teils nicht optimalen Eingriffen beseitigen.
Grundlage der Finanzierung durch die Krankenkassen sollen daher auch neue „Leistungsgruppen“ sein. Sie sollen Klinik-Behandlungen genauer beschreiben und bundeseinheitliche Qualitätsvorgaben dafür absichern – etwa beim Fachpersonal oder der Behandlungserfahrung. Kommen soll zudem ein milliardenschwerer „Transformationsfonds“, um die Neuorganisation finanziell zu unterstützen.
Gesetz soll in mehreren Jahren greifen
In Kraft treten soll das Gesetz zum 1. Januar 2025. Umgesetzt werden soll die neue Struktur aber erst über mehrere Jahre bis 2029. Für die Patientinnen und Patienten wird sie also nicht sofort spürbar. Das Netz der 1.700 Krankenhäuser dürfte damit auch kleiner werden. Vielen Krankenhäusern machen seit längerem Finanznöte, nicht belegte Betten und Personalmangel zu schaffen. Die Länder und die Klinkbranche hatten auch eine Überbrückungsfinanzierung für die Krankenhäuser bis zum Greifen der Reform gefordert.