Unterbringung nach Totschlag bei Streit mit Vermieter in Niedersachsen
Das Landgericht im niedersächsischen Verden hat im Fall eines totgeprügelten Manns gegen den Angeklagten die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet. Verurteilt wurde er wegen Totschlags, wie ein Gerichtssprecher am Freitag mitteilte. Demnach wurde das Urteil am Donnerstag verkündet.

Das Landgericht im niedersächsischen Verden hat im Fall eines totgeprügelten Manns gegen den Angeklagten die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet. Verurteilt wurde er wegen Totschlags, wie ein Gerichtssprecher am Freitag mitteilte. Demnach wurde das Urteil am Donnerstag verkündet.

Die zuständige Kammer sah es als erwiesen an, dass er das Opfer, seinen Stiefvater und gleichzeitig Vermieter, im April in Mittelweser bei einem Streit getötet hatte. Er schlug dem 67-Jährigen mehrfach gegen den Kopf und trat auf ihn ein. Der Mann erlag seinen Verletzungen später.

Wegen einer paranoiden Schizophrenie galt der Angeklagte als schuldunfähig. Laut Urteil glaubte er, dass von ihm komponierte Musik von bekannten Künstlern gestohlen worden sei. Als er nach einem Essen mit dem Opfer eine Premiumkreditkarte in seinem Portemonnaie sah, sei er davon ausgegangen, dass der Mann reich sei. Er verdächtigte den Stiefvater, seine Musik gestohlen zu haben.