Justiz: Rund 30 Verurteilte vorerst aus Gefängnis entlassen
Es handelt sich um Täter, die eine Ersatzfreiheitsstrafe verbüßten. Das heißt, dass sie eine Geldstrafe nicht zahlen konnten. Die Strafen sind laut Hamburger Justizbehörde nicht aufgehoben.

Es handelt sich um Täter, die eine Ersatzfreiheitsstrafe verbüßten. Das heißt, dass sie eine Geldstrafe nicht zahlen konnten. Die Strafen sind laut Hamburger Justizbehörde nicht aufgehoben.

Rund 30 Verurteilte in Hamburg haben in den vergangenen Tagen das Gefängnis verlassen dürfen. Es handelt sich um Täter, gegen die eine Ersatzfreiheitsstrafe verhängt worden war, wie die Hamburger Justizbehörde auf Anfrage mitteilte. Zudem sollen vorerst keine neuen Verurteilten mit einer Ersatzfreiheitsstrafe inhaftiert werden. Eine Ersatzfreiheitsstrafe kann verhängt werden, wenn ein Verurteilter eine Geldstrafe nicht zahlt.

Die Justizbehörde erklärt das Vorgehen damit, dass die Gefängnisse in Hamburg stark belegt seien. „Aufgeschoben heißt aber nicht aufgehoben“, teilte die Behörde mit. Das heißt, die Strafen sollen zu einem späteren Zeitpunkt vollstreckt werden. Die Unterbrechung solle sechs Monate gelten. Zunächst berichtete die „Bild“. 

„Obwohl die Gefangenenzahlen seit geraumer Zeit kontinuierlich steigen, hat der Senat unter Bürgermeister Tschentscher immer noch nicht darauf reagiert“, kritisierte der Vorsitzende der Hamburger CDU-Fraktion, Dennis Thering. Es sei untragbar, dass Vollstreckungen aufgeschoben oder unterbrochen werden müssten, weil es in Hamburger Gefängnissen keine freien Plätze mehr gebe.