Autofahrer ab dem Jahrgang 1971 müssen alte Führerscheine bis Anfang Januar umtauschen. Doch nicht alle machen mit, wie eine stichprobenartige Umfrage bei Straßenverkehrsämtern zeigt.
Viele alte Führerscheine verlieren Anfang 2025 ihre Gültigkeit – doch wenige Wochen vor Ablauf der Frist hat vielerorts nur ein Teil der Autofahrer in Niedersachsen den verpflichtenden Umtausch schon beantragt. Das geht aus einer stichprobenartigen Umfrage der Deutschen Presse-Agentur bei Landkreisen und Straßenverkehrsämtern hervor. Seit einigen Jahren müssen laut einer EU-Verordnung etappenweise alte Führerscheine in neue im Scheckkartenformat umgetauscht werden.
Im Landkreis Hameln-Pyrmont müssen bis zum nächsten Stichtag im Januar rund 9.200 alte Führerscheine ausgewechselt werden – getauscht wurden bisher nur circa 3.300. Im Emsland werden nach Schätzungen der Kreisverwaltung in Meppen im Januar rund 17.500 Umtausche fällig, beantragt wurden bislang lediglich rund 5.000. Auch in Ostfriesland stehen Umtausche noch aus: Im Landkreis Aurich etwa sind rund 12.000 Scheine betroffen. Umgetauscht wurden bislang laut Kreisverwaltung weniger als die Hälfte – nämlich rund 5.400.
Die Landkreisverwaltungen und Straßenverkehrsämter weisen allerdings darauf hin, dass die Zahlen vorläufig und teils nicht vollständig exakt sind, da etwa Weg- und Zuzüge nicht berücksichtigt werden können.
Der Umtausch selbst läuft nicht in jedem Landkreis gleich ab. So ist etwa im Landkreis Hameln-Pyrmont der Führerscheinumtausch online, im Emsland postalisch möglich. Meist muss aber ein Termin beim Amt vereinbart werden.
Alle Autofahrerinnen und Autofahrer ab dem Jahrgang 1971, die etwa noch einen Papierführerschein besitzen, müssen diesen spätestens bis zum 19. Januar 2025 gegen das neue Format auswechseln. Wer dagegen zwischen 1953 und 1970 geboren ist und noch das alte Papierdokument hat, fährt schon eine Weile ohne gültigen Führerschein. Auch bei dieser Gruppe gibt es der Umfrage zufolge noch viele Autofahrerinnen und Autofahrer, die ihren alten Führerschein noch nicht umgetauscht haben. Wer ohne gültigen Führerschein fährt und erwischt wird, riskiert ein Verwarnungsgeld in Höhe von zehn Euro.