Landtag: Sondervermögen für Unimedizin kommt
Auf dem Weg zur umfassenden Neugestaltung der Unimedizin Mainz ist eine weitere Hürde genommen. Der Landtag stimmte einem Gesetz zu, das die Bildung eines Sondervermögens möglich macht.

Auf dem Weg zur umfassenden Neugestaltung der Unimedizin Mainz ist eine weitere Hürde genommen. Der Landtag stimmte einem Gesetz zu, das die Bildung eines Sondervermögens möglich macht.

Der rheinland-pfälzische Landtag hat den Weg für ein Sondervermögen zur Umsetzung des umfassenden Umbaus des Campus der Universitätsmedizin Mainz frei gemacht. Das Plenum stimmte in Mainz mit den Stimmen der Ampel-Fraktionen, der oppositionellen CDU-Fraktion sowie der Gruppe der Freien Wähler dafür. Die AfD-Fraktion enthielt sich. 

An der Unimedizin, der einzigen Universitätsklinik in Rheinland-Pfalz, sind viele Bauten sanierungsbedürftig. Ein Baumasterplan sieht vor, dass bis etwa 2040 nach aktueller Schätzung insgesamt 2,2 Milliarden Euro verbaut werden sollen. In das von der Landesregierung erdachte Sondervermögen soll in dem Zeitraum nach und nach Geld von Landesseite fließen. 

Wissenschafts- und Gesundheitsminister Clemens Hoch (SPD) hatte in einer ersten Debatte über das Gesetz im November gesagt, es handele sich um ein sehr langfristiges und kostenintensives Projekt. Das Gesetz zum Sondervermögen erlaube jährliche Plananpassungen unter Beteiligung des Parlaments.