Die Bundesanwaltschaft hatte Anklage gegen drei Männer im Zusammenhang mit der Eisenacher Neonazi-Kampfsportgruppe erhoben – nun wurde sie zugelassen. Wann verhandelt wird, ist noch offen.
Ein weiterer Prozess gegen mutmaßliche Mitglieder und einen Unterstützer der Eisenacher Neonazi-Kampfsportgruppe „Knockout 51“ zeichnet sich ab. Das Thüringer Oberlandesgericht (OLG) in Jena hat eine von der Bundesanwaltschaft erhobene Anklage zugelassen. Allerdings soll nach aktuellem Stand das Hauptverfahren nicht in Jena selbst, sondern vor der Staatsschutzkammer am Landgericht Gera eröffnet werden, teilte das OLG mit. Denn der Senat in Jena sieht in „Knockout 51“ zwar eine kriminelle, nicht aber eine terroristische Vereinigung, wie es der Generalbundesanwalt tut.
Allerdings hat der Generalbundesanwalt gegen den Beschluss des Jenaer Senats, wonach „Knockout 51″ nicht als terroristische Vereinigung eingeordnet wird, beim Bundesgerichtshof Beschwerde eingelegt. Deshalb könne noch kein Beginn der Hauptverhandlung genannt werden, hieß es beim OLG. Je nach Entscheidung beim Bundesgerichtshof wäre es zudem möglich, dass der Prozess am Ende doch in Jena am OLG geführt werden könnte, sagte die dortige Sprecherin.
Auch bekannter „Die Heimat“-Neonazi angeklagt
Schon im Herbst 2024 hatte die Bundesanwaltschaft Anklage gegen die drei Deutschen erhoben. Einem wird vorgeworfen, die Neonazi-Vereinigung mitgegründet und als Rädelsführer agiert zu haben. Mitgliedschaft und Teilnahme an Kampf- und Schießtrainings werden auch einem weiteren Mann vorgeworfen. Der dritte Mann ist ein bekannter Neonazi, ein Führungsmitglied der früher als NPD bekannten Kleinstpartei „Die Heimat“. Er soll „Knockout 51“ unter anderem in einem bekannten Eisenacher Szene-Treff einen Raum als Waffenlager und einen Computer zur Verfügung gestellt haben.
Die beiden mutmaßlichen „Knockout 51“-Mitglieder sitzen seit ihrer Festnahme im Dezember in Untersuchungshaft. Der mutmaßliche Unterstützer war auch inhaftiert, dann aber aus der Untersuchungshaft entlassen worden.
Auch Thema beim Verfassungsschutzbericht
Bei „Knockout 51“ handelte es sich laut Thüringer Verfassungsschutzbericht 2023 um eine rechtsextremistische Kampfsportvereinigung. Die Bundesanwaltschaft wirft der Gruppierung unter anderem vor, dass diese „unter dem Deckmantel des gemeinsamen körperlichen Trainings junge, nationalistisch gesinnte Männer anlockte, diese bewusst mit rechtsextremem Gedankengut indoktrinierte und für körperliche Auseinandersetzungen mit Polizeibeamten, Angehörigen der politisch linken Szene und sonstigen als bekämpfenswert erachteten Personen ausbildete“. Ihr Ziel sei von Beginn an die Begehung von Körperverletzungen, später aber auch die Tötung von Menschen der linksextremen Szene gewesen.
Anfang Juli 2024 hatte das Oberlandesgericht Jena vier mutmaßliche Mitglieder von „Knockout 51“ zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt. Die Bundesanwaltschaft erklärte kurz darauf, sie habe beim Bundesgerichtshof gegen das Urteil Revision eingelegt. Sie hatte deutlich höhere Haftstrafen für die Männer gefordert.