Juristen-Ausbildung: Zusätzlicher Abschluss für Jura-Studierende soll kommen
Alles oder nichts: Jurastudenten, die ihr Erstes Staatsexamen vergeigen, haben meist ein besonders großes Problem. Sachsen-Anhalt plant eine Lösung.

Alles oder nichts: Jurastudenten, die ihr Erstes Staatsexamen vergeigen, haben meist ein besonders großes Problem. Sachsen-Anhalt plant eine Lösung.

Jurastudierende in Sachsen-Anhalt sollen künftig zusätzlich einen Bachelorabschluss erwerben können. „Wir bereiten die Einführung des integrierten Bachelor-Abschlusses im rechtswissenschaftlichen Studium in Sachsen-Anhalt vor“, erklärte Justizministerin Franziska Weidinger (CDU). Derzeit werde ein Gesetzentwurf vorbereitet, der im Frühjahr auf den Weg gebracht werden könnte. Mit der Einführung des Bachelor of Laws solle eine Ergänzung zu den bekannten rechtswissenschaftlichen Examensabschlüssen geschaffen werden, so die Ministerin.

Der neue Abschluss soll für die Studierenden eine Sicherheit darstellen. Falls sie die erste juristische Prüfung nicht bestehen, können sie diesen Abschluss vorweisen. Ihre erbrachten Leistungen und ihr erworbenes Fachwissen sind somit dokumentiert. Sie sind dann keine Volljuristen und können etwa auch nicht Richter werden. Mit dem Bachelorabschluss kommen sie aber für verschiedene Tätigkeitsfelder in Verwaltungen und Wirtschaft infrage, hieß es aus dem Justizministerium.

Sorgen und Ängste minimieren

„Der Bachelor kann zudem dazu beitragen, Sorgen und Ängste von Studierenden vor dem Nichtbestehen des Examens zu minimieren, und eine Sicherheit bieten“, erklärte Justizministerin Weidinger weiter. „Wer Volljuristin oder Volljurist werden möchte, um später etwa als Richter, Staatsanwalt oder Rechtsanwalt zu arbeiten, muss weiterhin zwingend die beiden Staatsexamen erfolgreich abschließen – daran wird nicht gerüttelt.“

Verschiedene Bundesländer haben den Bachelor of Laws als Abschluss schon eingeführt, einige überlegen das. Hessen und Baden-Württemberg etwa wollen den neuen Abschluss einführen. In Thüringen und Sachsen sind die gesetzlichen Voraussetzungen bereits geschaffen.