Die Ermittlungen zum Anschlag von Magdeburg laufen auf Hochtouren. Auch die politische Aufarbeitung läuft: Wie konnte es zum Anschlag kommen?
Gegen den Attentäter vom Magdeburger Weihnachtsmarkt ist durch die Behörden in Sachsen-Anhalt erstmals vor mehr als einem Jahr ermittelt worden. Im Dezember 2023 sei durch das Polizeirevier Dessau-Roßlau ein Ermittlungsverfahren wegen Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten eingeleitet worden. Das teilte Sachsen-Anhalts Innenministerin Tamara Zieschang (CDU) im Innenausschuss des Landtages mit. Auf Twitter hatte Taleb A. unter anderem auf Englisch gedroht: „Etwas Großes wird in Deutschland passieren.“
Hinweis der saudischen Behörden
Zuvor hätten sich die saudi-arabischen Behörden an den Verbindungsbeamten des Bundeskriminalamtes gewendet. Das Landeskriminalamt Sachsen-Anhalt habe dem BKA daraufhin mitgeteilt, dass keine Hinweise auf eine radikale oder extremistische Gesinnung vorlägen, sagte Zieschang.
Einen Tag später wurde nach Angaben des Innenministeriums das Ermittlungsverfahren gegen Taleb A. eingeleitet. Ein Durchsuchungsbeschluss sei durch den Bereitschaftsrichter aber abgelehnt worden. In der Folge habe es fünf Versuche einer Gefährderansprache gegeben. Schließlich sei das Strafverfahren gegen den Beschuldigten eingestellt worden, da der Sachverhalt keinen Straftatbestand erfülle.
Der Tweet weiche zwar im Tenor von früheren Aussagen ab, ergänzte Innenministerin Zieschang. „Eine konkrete Tatplanung war nach unserem Kenntnisstand nicht ersichtlich.“
Kritik an Ermittlungsbehörden durch Opposition
Kritik an den früheren Ermittlungen äußerte der Linken-Abgeordnete Andreas Henke. „Hier erschreckt mich doch die Aussage unserer Ermittlungsbehörden, es gebe keine Hinweise auf Radikalisierung“, sagte Henke im Ausschuss. „Was muss denn passieren, damit ein Anfangsverdacht einer Radikalisierung vorliegt?“
Kurz vor Weihnachten raste Taleb A. mit einem Auto über den Magdeburger Weihnachtsmarkt. Sechs Menschen starben, knapp 300 wurden zum Teil schwer verletzt.