Geiselnahme und Misshandlung: Misshandlung in Stuttgarter Hotel: Angeklagte räumen Tat ein
Über Stunden sollen zwei junge Menschen einen Bekannten in Stuttgart gequält und misshandelt haben. Beim Prozessauftakt räumen sie die Taten ein, zeichnen aber ein anderes Bild als die Anklage.

Über Stunden sollen zwei junge Menschen einen Bekannten in Stuttgart gequält und misshandelt haben. Beim Prozessauftakt räumen sie die Taten ein, zeichnen aber ein anderes Bild als die Anklage.

Sie sollen einen Bekannten über Stunden in einem Hotelzimmer festgehalten und schwer misshandelt haben: Vor dem Stuttgarter Landgericht haben die beiden Angeklagten die Tat nun eingeräumt. Es sei ihm wichtig, die grausame Gewalt zu gestehen, ließ der 21-jährige Angeklagte durch seinen Anwalt mitteilen. Er habe dem Opfer schreckliche Dinge angetan und verdiene es, bestraft zu werden. „Ich schäme mich abgrundtief“, ließ der Mann durch seinen Verteidiger ausrichten. Auch die 20-jährige Angeklagte räumte die Misshandlungen ihres Bekannten ein. 

Die Anklage wirft den beiden unter anderem Geiselnahme und gefährliche Körperverletzung vor. Die Tat soll sich Ende März in einem Hotel in der Stuttgarter Innenstadt ereignet haben. Dort sollen die Angeklagten und der Bekannte Alkohol getrunken und Kokain konsumiert haben. 

Danach soll der Angeklagte auf dem Handy seines Bekannten intime Fotos seiner 20-jährigen Freundin gefunden haben. Er soll den Mann daraufhin gezwungen haben, zu sagen, er habe die junge Frau vergewaltigt. Dem widersprach der Angeklagte am Donnerstag vor Gericht. So einen Zwang habe es nicht gegeben. Sein Bekannter habe auf Nachfrage von sich aus zugegeben, die 20-Jährige mehrfach im Schlaf vergewaltigt zu haben, so der Angeklagte. Am Nachmittag soll der Bekannte vor dem Landgericht aussagen.

Anschließend sollen die Angeklagten den jungen Mann über Stunden misshandelt und gedemütigt haben. Das Opfer habe unter anderem Urin trinken müssen, Schuhe ablecken müssen und sei fünfmal mit kochendem Wasser überschüttet worden, so die Staatsanwältin. Zudem soll die Frau dem Opfer Schnittwunden zugefügt haben. Außerdem sollen die Angeklagten die Tat gefilmt und ihr Opfer mit den Aufnahmen erpresst haben.