Streit um Landtagspräsidenten in Thüringen: CDU schaltet Verfassungsgericht ein
Im Streit um die Wahl des Landtagspräsidenten in Thüringen hat die CDU den Verfassungsgerichtshof des Bundeslandes eingeschaltet. Die CDU-Landtagsfraktion und ein CDU-Abgeordneter hätten einen Antrag auf eine einstweilige Anordnung gegen Alterspräsident Jürgen Treutler (AfD) eingereicht, teilte der Verfassungsgerichtshof am Donnerstagabend mit. Beantragt worden sei, Treutler unter anderem dazu zu verpflichten, die Anträge der Fraktionen der CDU und des Bündnisses Sahra Wagenknecht (BSW) zur Änderung der Geschäftsordnung zur Abstimmung zu stellen.

Im Streit um die Wahl des Landtagspräsidenten in Thüringen hat die CDU den Verfassungsgerichtshof des Bundeslandes eingeschaltet. Die CDU-Landtagsfraktion und ein CDU-Abgeordneter hätten einen Antrag auf eine einstweilige Anordnung gegen Alterspräsident Jürgen Treutler (AfD) eingereicht, teilte der Verfassungsgerichtshof am Donnerstagabend mit. Beantragt worden sei, Treutler unter anderem dazu zu verpflichten, die Anträge der Fraktionen der CDU und des Bündnisses Sahra Wagenknecht (BSW) zur Änderung der Geschäftsordnung zur Abstimmung zu stellen.

Mit einer Änderung der Geschäftsordnung soll erreicht werden, dass für die Wahl des Landtagspräsidenten bereits vom ersten Wahlgang an Kandidaten aus allen Fraktionen vorgeschlagen werden können. Ziel dabei ist es, einen AfD-Landtagspräsidenten zu verhindern. Nach der bisherigen Regelung ist das Vorschlagsrecht in den ersten beiden Wahlgängen der stärksten Fraktion und damit aktuell der vom Thüringer Verfassungsschutz als erwiesen rechtsextremistisch eingestuften AfD vorbehalten.

Treutler könne bis Freitagmittag Stellung nehmen, erklärte der Verfassungsgerichtshof. Danach solle über den Antrag beraten und entschieden werden. Im Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gibt es nach Angaben des Verfassungsgerichtshofs keine mündliche Verhandlung.

Die CDU-Fraktion im Thüringer Landtag erklärte am Donnerstagabend, Ziel des Antrags auf eine einstweilige Anordnung sei es, „den Alterspräsidenten auf ein verfassungs- und geschäftsordnungsgemäßes Verhalten zu verpflichten“.

„Wir haben uns zu diesem Schritt gezwungen gesehen, weil der Alterspräsident in der Sitzung gezeigt hat, dass er nicht bereit ist, die Verfassung und die Geschäftsordnung des Thüringer Landtags zu beachten“, erklärte der parlamentarische Geschäftsführer der Fraktion, Andreas Bühl.

Am Donnerstag hatte es eine von Tumulten überschattete konstituierende Sitzung des neugewählten Parlaments in Erfurt gegeben, in deren Verlauf sich Alterspräsident Treutler wiederholt weigerte, Anträge und Abstimmungen aus dem Plenum zuzulassen. Die Sitzung wurde unterbrochen und soll voraussichtlich am Samstag fortgesetzt werden. Das Parlament ist erst mit der Wahl des neuen Landtagspräsidenten oder der -präsidentin voll arbeitsfähig.