Kriminalität: Rhein wirbt für Initiative zur Speicherung von IP-Adressen
Um Verbrechen besser ahnden zu können, will Hessen die Speicherung von Internetdaten ausweiten. Nun wird im Bundesrat über die Initiative abgestimmt.

Um Verbrechen besser ahnden zu können, will Hessen die Speicherung von Internetdaten ausweiten. Nun wird im Bundesrat über die Initiative abgestimmt.

Der Bundesrat entscheidet voraussichtlich am Freitag über die hessische Initiative für eine befristete, anlasslose Speicherung von IP-Adressen im Kampf gegen schwere Kriminalität wie etwa Kindesmissbrauch. „Das Internet ist ein Tatort, und die IP-Adresse oftmals die einzige Spur zum Täter“, bekräftigte Hessens Ministerpräsident Boris Rhein (CDU) vor der Sitzung. Kinderpornografie und Kindesmissbrauch gehörten dabei zu den schlimmsten und abstoßendsten Straftaten. 

Seit der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs im Oktober 2022 hätten deutlich mehr als 38.000 Fälle eingestellt werden müssen, weil es ohne IP-Adressspeicherung keinen Ermittlungsansatz gegeben habe, erklärte Rhein. Der Ermittlungserfolg hänge derzeit vom Zufall ab. Der Gesetzentwurf, den Hessen in den Bundesrat einbringe, sei ein wichtiger Schritt, um Schwerkriminellen das Handwerk zu legen.

Der Europäische Gerichtshof hatte in einem Urteil im September 2022 der Speicherung von Telekommunikationsdaten zur Aufklärung von Straftaten in Deutschland enge Grenzen gesetzt. Die Richter urteilten, die derzeit ausgesetzte Regelung zur Vorratsdatenspeicherung in Deutschland sei mit EU-Recht unvereinbar. Sie erklärten aber zugleich, dass zur Bekämpfung schwerer Kriminalität eine Vorratsspeicherung der IP-Adressen unter bestimmten Bedingungen möglich sei. 

Hessen macht sich im Bundesrat dafür stark, Internetdaten zur Kriminalitätsbekämpfung künftig einen Monat zu speichern. Sollte die Initiative in der Länderkammer eine Mehrheit bekommen, muss sich der Bundestag mit dem hessischen Gesetzentwurf befassen. Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) spricht sich bislang für ein „Quick Freeze“-Verfahren aus, bei dem Daten erst dann gespeichert werden, wenn ein Verdacht auf eine Straftat von erheblicher Bedeutung besteht.