Kriminalität: 41-Jähriger von jungen Männern attackiert - Polizei bedrängt
Mitten in Harburg attackieren junge Männer einen 41-Jährigen. Als die Polizei eingreift, versammeln sich Unbeteiligte und bedrängen die Beamten.

Mitten in Harburg attackieren junge Männer einen 41-Jährigen. Als die Polizei eingreift, versammeln sich Unbeteiligte und bedrängen die Beamten.

Eine Auseinandersetzung in Hamburg-Harburg hat einen größeren Polizeieinsatz ausgelöst. Ein 41-Jähriger habe eine Kopfverletzung erlitten, teilte die Polizei mit. Er habe angegeben, beim Vorbeigehen an einem Lokal hätten ihn am Dienstagabend mehrere junge Männer angegriffen. Einer habe mit einem Zuckerstreuer nach ihm geworfen und ihn am Kopf getroffen. Der Mann wurde am Einsatzort am Harburger Ring von Rettungskräften behandelt. 

Unbeteiligte wollten Absperrung der Polizei durchbrechen

Bis auf zwei Jugendliche im Alter von 16 und 17 Jahren seien die Angreifer geflüchtet, hieß es. Der 16-Jährige sei betrunken gewesen und habe sich aggressiv verhalten. Die Beamten nahmen ihn vorübergehend in Gewahrsam. Der 17-Jährige sei seinen Eltern übergeben worden, die sich ebenfalls vor Ort aufhielten. 

Während des Einsatzes hätten sich mehrere Unbeteiligte versammelt und versucht, eine Absperrung der Polizei zu durchbrechen. Unter diesen Personen seien offenbar auch Angehörige der beiden Jugendlichen gewesen. Die Beamten waren mit fast zehn Funkstreifenwagen im Einsatz. Zunächst hatte das „Hamburger Abendblatt“ über das Geschehen berichtet.

Brennpunkt Harburger Ring

Für Donnerstagabend stellt sich die Polizei auf neue Krawalle am Harburger Ring ein. Es werde eine zeitlich begrenzte Videoüberwachung geben, erklärte ein Polizeisprecher. Im vergangenen Jahr hatten sich dort zu Halloween mehr als 300 überwiegend junge Menschen versammelt. Es wurden Böller auf Einsatzkräfte geworfen. Die Beamten versuchten, die Menschenmenge mit Wasserwerfern zurückzudrängen. Die Polizei leitete elf Ermittlungsverfahren ein, unter anderem wegen des Verdachts des schweren Landfriedensbruchs sowie der gefährlichen oder schweren Körperverletzung.