Neuerung zum 1. November: Viele Anträge auf Änderung des Geschlechtseintrags im Land
Mit Monatsbeginn trat das Selbstbestimmungsgesetz in Kraft, das für transgeschlechtliche, intergeschlechtliche und nicht binäre Menschen eine Erleichterung sein soll. Herrscht Interesse im Bundesland?

Mit Monatsbeginn trat das Selbstbestimmungsgesetz in Kraft, das für transgeschlechtliche, intergeschlechtliche und nicht binäre Menschen eine Erleichterung sein soll. Herrscht Interesse im Bundesland?

Vor dem Start des Selbstbestimmungsgesetzes heute haben sich in Rheinland-Pfalz zahlreiche Menschen für die Änderung ihres Geschlechtseintrages angemeldet. So lagen zum Beispiel in Mainz zuletzt 96 Anmeldungen vor, wie die Verwaltung der Landeshauptstadt der Deutschen Presse-Agentur mitteilte. Konkret seien dies 34 Anträge zum Eintrag zu „männlich“, 31 zu „weiblich“, 16 zu „divers“ und 15 zu „ohne Geschlechtseintrag“.

Geschlechtseintrag und Vorname lassen sich ab 1. November bei Standesämtern ändern. Es genügt eine Erklärung – ohne Gutachten, ärztliche Bescheinigungen oder richterliche Beschlüsse.

Die Erleichterungen betreffen vor allem transgeschlechtliche, intergeschlechtliche und nicht binäre Menschen. Die Anmeldung erfordert eine dreimonatige Frist, seit August konnten Anträge für die Änderung gestellt werden.

Auch Reaktion auf Bundesverfassungsgericht

In der zweitgrößten Stadt des Bundeslandes, in Ludwigshafen, stellten beim Standesamt zuletzt insgesamt 47 Menschen eine Erklärung zur Änderung ihres Geschlechtseintrags und ihrer Vornamen, wie die pfälzische Kommune mitteilte. Konkret waren es 18 Anträge zum Eintrag zu „männlich“, 24 zu „weiblich“, 1 zu „divers“ und 4 zu „ohne Geschlechtseintrag“. Es handele sich um Absichtserklärungen, die bei der finalen Erklärung jederzeit geändert werden könnten, betonte die Verwaltung.

Der Bundestag hatte das Selbstbestimmungsgesetz im April beschlossen. Es löst das zuvor geltende Transsexuellengesetz ab. Wiederholt hatte das Bundesverfassungsgericht die bis dahin geltende Rechtslage in Teilen für verfassungswidrig erklärt und auf eine demütigende Situation für Betroffene hingewiesen.

Auch in anderen Städten in Rheinland-Pfalz gingen bereits Anmeldungen ein, wie eine Umfrage in ausgewählten Kommunen ergab. Trier sprach demnach von zuletzt 72 Anmeldungen seit 1. August, Koblenz von 40 und Kaiserslautern von 18. Die Stadtverwaltung von Worms teilte mit, dort seien 26 Anmeldungen eingegangen (Stand 30. Oktober).