Mit der Bezahlkarte für Flüchtlinge will das Land einem Missbrauch von Sozialleistungen vorbeugen und den Verwaltungsaufwand senken. Die Grünen sehen vor allem einen Aspekt weiter kritisch.
Niedersachsen will nach Monaten der Vorbereitung von Dezember an die ersten Bezahlkarten an Flüchtlinge ausgeben. Seit Ende Oktober werde dazu bei der Landesaufnahmebehörde das Bezahlkartensystem eingerichtet und die Verwaltung angepasst, teilte das Innenministerium mit. Die Ausgabe in den Kommunen erfolge später in einem zweiten Schritt und werde seitens des Landes unterstützt.
Die Karte soll monatlich mit den Leistungen für Asylbewerber aufgeladen und könne nicht überzogen werden, hieß es. Die Abhebung von Bargeld wird auf 50 Euro pro Monat beschränkt. Damit soll verhindert werden, dass Geld ins Ausland oder an Schleuser abgegeben wird. Im Einzelfall, etwa bei Schwangeren, könne die Bargeldgrenze aber angehoben werden.
Karte soll Verwaltungsaufwand senken
Für die Verwaltung soll sich der Aufwand im Vergleich zu den bisherigen Bargeldauszahlungen mit der Karte deutlich verringern. Um eine Diskriminierung beim Bezahlen zu vermeiden, sollen sich die Karten zudem optisch nicht von anderen Debitkarten unterscheiden.
„Derzeit müssen Geflüchtete jeden Monat beim Amt anstehen, um ihr Geld zu erhalten. Zukünftig haben sie das Geld auf der Karte und können damit bezahlen“, sagte Innenministerin Daniela Behrens (SPD). Das Land übernimmt die Kosten für Einführung und Betrieb der Karte für zunächst vier Jahre.
Grüne halten Kritik an Bargeldgrenze aufrecht
Die Grünen als Koalitionspartner hatten die Einführung der Bezahlkarte mit Skepsis begleitet und insbesondere das 50-Euro-Bargeldlimit kritisiert. „Die Kritik daran halten wir aufrecht“, sagte Fraktionschefin Anne Kura nun. Die Grünen hätten sich in einigen Punkten aber auch durchgesetzt – etwa dabei, dass auch Kinder den Anspruch auf das Bargeld bekommen sollen und der Einsatz der Karte nicht auf bestimmte Waren oder Regionen beschränkt werde. Auch Online-Einkäufe seien möglich.
Der Flüchtlingsrat Niedersachsen beklagte dennoch eine symbolpolitische Ausgrenzung von Geflüchteten. So gebe es keine belastbaren Zahlen über Auslandsüberweisungen von Asylsuchenden und keine Hinweise auf einen Missbrauch der Sozialleistungen. Die Bezahlkarte sei daher ein Baustein einer Abschreckungs- und Ausgrenzungspolitik von Bund und Ländern.
An einem länderübergreifenden Vergabeverfahren für die Bezahlkarte hatten sich 14 von 16 Bundesländern beteiligt. Nur Bayern und Mecklenburg-Vorpommern gingen eigene Wege.