Landtag: Entscheidung zu Abgeordneten der Freien Wähler rückt näher
Die Fraktion der Freien Wähler im Landtag in Mainz ist Vergangenheit. Dürfen vier frühere Mitglieder nun eine parlamentarische Gruppe bilden? Am Dienstag dürfte eine Vorentscheidung fallen.

Die Fraktion der Freien Wähler im Landtag in Mainz ist Vergangenheit. Dürfen vier frühere Mitglieder nun eine parlamentarische Gruppe bilden? Am Dienstag dürfte eine Vorentscheidung fallen.

Nach der Auflösung der Fraktion der Freien Wähler im rheinland-pfälzischen Landtag wollen sich vier Abgeordnete der Partei zu einer parlamentarischen Gruppe zusammenschließen. Der Dienstag bringt voraussichtlich mehr Klarheit, ob sie das dürfen oder nicht. Zunächst wird sich der Ältestenrat des Landesparlaments mit dieser Frage beschäftigen sowie damit, welche parlamentarischen Rechte damit verbunden wären und welche Leistungen gewährt würden. Um 13.30 Uhr ist ein Statement von Landtagspräsident Hendrik Hering geplant. Die endgültige Entscheidung liegt dann beim Plenum.

Das Aus für die Fraktion der Freien Wähler hatte der Austritt zweier Abgeordneter besiegelt, dadurch war die Mitgliederzahl unter die Mindestzahl von fünf gesunken. Vorausgegangen waren regelrechte Grabenkämpfe und ein erbitterter Richtungsstreit bei den Freien Wählern. Mit dem Verlust des Fraktionsstatus verloren die Abgeordneten einige politische Mitwirkungsrechte, verbunden war das Ende der Fraktion auch mit finanziellen Einbußen.

Eine parlamentarische Gruppe bilden wollen nun der frühere Fraktionschef Helge Schwab, Ex-Vize Patrick Kunz, die Parlamentarische Geschäftsführerin der früheren Fraktion, Lisa-Marie Jeckel, sowie ihr Vorgänger in dem Amt, Stephan Wefelscheid. 

In der Vergangenheit hatte es bereits einen vergeblichen Versuch zur Bildung einer Gruppe im Landtag in Mainz gegeben – und zwar von den früheren AfD-Fraktionsmitgliedern Michael Frisch, Matthias Joa und Martin Louis Schmidt. In dem Fall sprach sich der Ältestenrat des Landtages für die Ablehnung des Antrages aus, das Plenum folgte dem. Der Ältestenrat begründete das seinerzeit unter anderem damit, dass es für eine solche Gruppe ein „politisch homogenes Abgeordnetenbündnis“ brauche, das sah er in diesem Fall nicht.