Sonderbericht: Rechnungshof rügt Transformationsfonds
Schon vor einem Jahr hatte der saarländische Landesrechnungshof den Transformationsfonds für bedenklich gehalten. Jetzt gab es weitere Kritik der obersten Finanzkontrolleure.

Schon vor einem Jahr hatte der saarländische Landesrechnungshof den Transformationsfonds für bedenklich gehalten. Jetzt gab es weitere Kritik der obersten Finanzkontrolleure.

Der Rechnungshof hat Intransparenz und Unzulänglichkeiten bei der Haushalts- und Wirtschaftsführung des Transformationsfonds gerügt. Die SPD-Landesregierung hatte den drei Milliarden Euro schweren Fonds Ende 2022 für den Strukturwandel aufgelegt. Erst in der vergangenen Woche hatten sich SPD und CDU auf einige Änderungen geeinigt. 

Nach Ansicht des Rechnungshofes sind mehrere Zweckbestimmungen im Wirtschaftsplan des Fonds „zu unbestimmt und auslegungsbedürftig“. Aufgrund dieser inhaltlichen Beliebigkeit könnten entscheidende Positionen des nicht angemessen parlamentarisch kontrolliert werden, heißt es in dem Sonderbericht. Außerdem kritisiert der Rechnungshof „den deutlichen Anstieg an konsumtiven Ausgaben“. Zudemsei nicht ersichtlich, wofür und wann Eigenmittel anstelle von Notlagenkrediten eingesetzt werden sollen.

Scheer School“ erfüllt Anforderungen für Förderung nicht

Ferner weisen die Finanzkontrolleure darauf hin, dass es sich bei den Ausgaben für das Projekt „Scheer School“ nicht um eine Investition im haushaltsrechtlichen Sinne handle. Die Regierung hatte angekündigt, 25 Millionen Euro aus dem Transformationsfonds für die Gründung eines internationalen Bildungsinstitutes zum Erwerb von Digitalkompetenzen zu geben – dabei handelt es sich um ein Gemeinschaftsprojekt der Universität des Saarlandes und des gemeinnützigen August-Wilhelm Scheer Instituts für digitale Produkte und Prozesse. Der Rechnungshof erklärte, er stelle nicht das Projekt als solches infrage, eine Finanzierung müsse aber aus dem Kernhaushalt erfolgen.

Zu wenig Informationen aus dem Beirat

Darüber hinaus könnten laut Sonderbericht die verwaltungsinternen Prozesse sicherer und transparenter ausgestaltet werden. Der Öffentlichkeit würden keinerlei Informationen über Inhalte und Ergebnisse der Beratungen des Beirats zugänglich gemacht. „Dies wäre auch ohne die Verletzung legitimer Geheimhaltungsinteressen der beteiligten Unternehmen möglich“, meinen die Prüfer.

Aus Sicht des Rechnungshofes kann der Beirat seiner Funktion als qualitätssicherndes Instrument nur dann gerecht werden, wenn sich jedenfalls im Grundsatz nachvollziehen lasse, ob und inwieweit die Auffassungen und Stellungnahmen der Sachverständigen Eingang in die Sachentscheidung gefunden hätten. Der Rechnungshof rügt nach eigenen Angaben ausdrücklich, dass ihm entgegen der Landeshaushaltsordnung keine diesbezüglichen Informationen zugänglich gemacht worden seien. 

Neue Regelungen – Einigung mit der CDU

Die neuen Regelungen, auf die sich SPD-Regierung und CDU-Fraktion kürzlich verständigt hatten, sind in den Sonderbericht noch nicht eingeflossen. Nach Auffassung des Rechnungshofes ändert dies aber nichts an den Feststellungen. Die Behörde verfolge die Entwicklungen rund um das Thema Transformationsfonds laufend und habe die aktuellen Ereignisse der vergangenen Woche zur Kenntnis genommen. 

Laut der Einigung wird nun eine Obergrenze der notlagenbedingten Kreditaufnahme von 1,5 Milliarden Euro festgeschrieben. Zuvor hatte die Zahl bei 2,4 Milliarden Euro gelegen. Allerdings stehen nun auch 600 Millionen Euro an sogenannten finanziellen Transaktionen in dem Papier: Diese bedeuten auch Schulden, für die aber keine notlagenbedingte Kreditaufnahmen notwendig ist. 

Zudem erhöht das Land die Eigenmittel durch Mehreinnahmen aus dem Zensus 2022 um 200 Millionen Euro auf dann 800 Millionen Euro. Insgesamt umfasse der Fonds dann 2,9 Milliarden Euro – nach 3 Milliarden Euro zuvor. Die Laufzeit des Transformationsfonds wird auf 2027 verkürzt.

Rechnungshof des Saarlandes