Schullandschaft: Kleine Schulen sollen bleiben - mehr Geld für Privatschulen
Mecklenburg-Vorpommern ist dünn besiedelt. Obwohl in ländlichen Regionen meist wenige Kinder leben, sollen die Schulwege auch dort möglichst kurz bleiben. Doch regelt das neue Schulgesetz weit mehr.

Mecklenburg-Vorpommern ist dünn besiedelt. Obwohl in ländlichen Regionen meist wenige Kinder leben, sollen die Schulwege auch dort möglichst kurz bleiben. Doch regelt das neue Schulgesetz weit mehr.

Mit einer Absenkung der Mindestschülerzahl für Eingangsklassen will die Landesregierung den Fortbestand kleiner Grund- und Regionalschulen in Mecklenburg-Vorpommern sicherstellen. Wie Bildungsministerin Simone Oldenburg (Linke) mitteilte, stimmte das Kabinett in seiner Sitzung am Dienstag in Schwerin Änderungen des Schulgesetzes zu.

Demnach sind für Klasse eins künftig 15 statt bislang 20 und für Klasse fünf 30 statt bislang 36 Schüler und Schülerinnen erforderlich. Die Beantragung von Sondergenehmigungen, von denen mehr als 50 der knapp 500 staatlichen Schulen im Land Gebrauch machten, sei künftig kaum noch erforderlich.

Oldenburg hob die Bedeutung einer wohnortnahen Beschulung von Kindern hervor. Dies sei auch eine wichtige Infrastrukturmaßnahme für ein dünn besiedeltes Bundesland wie Mecklenburg-Vorpommern, um der Abwanderung zu begegnen. „Jede Schule in den ländlich geprägten Regionen ist eine Schule für gutes Lernen, gutes Leben und gutes Arbeiten. Dort siedeln sich Familien an“, sagte die Ministerin.

Mehr Geld für Privatschulen

Der Gesetzentwurf, der in der kommenden Woche in erster Lesung im Landtag behandelt werden soll, sichert zudem den Privatschulen im Land eine bessere Finanzausstattung. Derzeit erhalten sie laut Oldenburg jährlich etwa 130 Millionen Euro vom Land, um die Personalkosten für Lehrerinnen und Lehrer zu begleichen. Durch eine Anpassung der Berechnungen an die Beamtenbesoldung steigt dieser Betrag um etwa zwei Millionen Euro.

Zudem erhalten die Schulen in freier Trägerschaft einmalig fünf Millionen Euro, um ihren Lehrern ebenfalls einen Inflationsausgleich zu zahlen, der für die Pädagogen an den staatlichen Schulen vereinbart worden war. Die Berücksichtigung von Tarifabschlüssen soll künftig früher erfolgen als bisher. Diese schlugen zuletzt mit jährlich sieben Millionen Euro zu Buche, die das Land mehr an die Privatschulen gibt.

Privatschulverband zufrieden 

„Die im neuen Schulgesetz verankerten Regelungen sind wichtige Schritte auf dem Weg zu einer angemessenen Ersatzschulfinanzierung“, betonte Paul Zehe als Sprecher des Privatschulverbandes im Land. Damit böten sich für Schulträger und Lehrer bessere Möglichkeiten für langfristige Planungen.

Verbandsgeschäftsführer Christian Schneider lobte den Willen der Landesregierung, trotz geringerer Steuereinnahmen und Bundeszuweisungen nicht an der Bildung sparen zu wollen. Dies sei etwa in Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein anders. Die Gespräche über die Finanzausstattung der Privatschulen in MV seien nach den Kontroversen in früheren Jahren konstruktiv und fair gewesen.

Nach Angaben Schneiders besuchen knapp 21.000 Schüler in MV und damit etwa 12,6 Prozent aller Schüler an allgemeinbildenden Schulen eine Privatschule. In größeren Städten betrage der Anteil mitunter auch 30 Prozent. Die Einigung mit der Landesregierung ermögliche eine stabile und nachhaltige Entwicklung auch der privaten Bildungseinrichtungen.

Empfehlung für Gymnasium neu geregelt

Ein weiterer Punkt des neuen Schulgesetzes sind digitale Lernangebote. Diese bekommen einen höheren Stellenwert.

Für Schullaufbahnempfehlungen für das Gymnasium gelten klare Vorgaben. Neben dem Durchschnitt der Halbjahresnoten in den Fächern Deutsch, Mathematik und der ersten Fremdsprache von 2,5 und besser müssen künftig in diesen drei Kernfächern mindestens ausreichende Leistungen erreicht worden sein. Doch bleibt der Elternwille weiterhin entscheidend.

Schulkonferenzen auch für jüngere Schüler offen

Die berufliche Orientierung soll mehr Gewicht erhalten. Dafür wird das Unterrichtsfach Arbeit-Wirtschaft-Technik in Arbeit-Wirtschaft-Technik/Berufliche Orientierung umbenannt.

Die Mitwirkungsrechte für Schüler in den Schulkonferenzen werden gestärkt. So können künftig auch jeweils ein Grundschüler der Jahrgangsstufe 3 und einer der Jahrgangsstufe 4 mit beratender Stimme an der Schulkonferenz teilnehmen. Bislang war das nicht möglich. Zudem wird die reguläre Teilnahme von Schülern der Jahrgangsstufe 7 auf die Jahrgangsstufe 5 herabgesetzt.

AfD für Fortbestand der Förderschulen

Die AfD erneuerte ihre Forderung, die Inklusionsstrategie für gescheitert zu erklären und die Förderschulen für Schüler mit Lernschwierigkeiten zu erhalten. „Wenn diese (Schüler) sowieso in ihren bisherigen Gruppen verbleiben und mit den ihnen vertrauten Sonderpädagogen später an die Regionalschulen überführt werden sollen, ist das statt echter Inklusion eine augenfällige Sonderung – dann unterm Dach der Regionalschulen“, erklärte der AfD-Landtagsabgeordnete Enrico Schult.

Er verwies auf eine von seiner Partei in Auftrag gegebene Umfrage, nach der sich 61 Prozent von 1.000 Befragten für den Fortbestand der Förderschulen ausgesprochen hätten.