Verkehr: "Sei kein Geist!" - Aktion gegen Fahrradunfälle in Lüneburg
Um Unfälle mit Radfahrern zu vermeiden, die auf der falschen Seite fahren, sprüht die Polizei in Lüneburg Hinweise auf Radwege. Und weist auf einen Vorteil von Radfahrern hin.

Um Unfälle mit Radfahrern zu vermeiden, die auf der falschen Seite fahren, sprüht die Polizei in Lüneburg Hinweise auf Radwege. Und weist auf einen Vorteil von Radfahrern hin.

 

Immer wieder kommt es zu Unfällen, weil Radfahrer auf der falschen linken Seite unterwegs sind. In Lüneburg sprüht die Polizei in der Innenstadt Symbole auf verschiedene Radwege, um zum Umdenken anzuregen. „Auf der falschen Seite unterwegs!?“ oder „Sei kein Geist!“ steht temporär auf dem Pflaster geschrieben.

Vor allem Kinder auf Gehwegen seien verunsichert, wenn ihnen ein Geister-Radler oder Scooter entgegenkomme, teilte die Polizei mit. Zusammenstöße passierten vor allem an Einmündungen und Kreuzungen, aber auch mit anderen Radfahrern. Insbesondere die auf der richtigen Seite fahrenden Nutzer von Lastenrädern, Fahrrädern mit Anhänger oder radfahrende Eltern mit Kleinkindern ärgerten sich über die Geister-Fahrer. 

„Prinzip des Rechtsfahrgebotes muss eingehalten werden“

Die Aktion „Du fährst auf der falschen Seite“ soll darauf aufmerksam machen, dass zu viele Radfahrende und E-Scooter-Nutzer aus Bequemlichkeit fahrlässig oder bewusst auf der falschen Seite fahren, um Zeit zu sparen. Bei einem Unfall in der Hansestadt erfasste ein Lkw-Fahrer in einer Einmündung einen Geister-Radler, mit dem er dort nicht rechnen konnte. Der Radfahrer erlitt schwere Kopfverletzungen mit lebenslangen Folgen, wie es weiter hieß. 

„Das Prinzip des Rechtsfahrgebotes muss unbedingt eingehalten werden“, sagte Verkehrssicherheitsberater Martin Schwanitz: „Es ist nicht in Ordnung, Verkehrsregeln zum Zwecke des schnelleren Vorankommens zu brechen.“ Radfahrende hätten auch immer den Vorteil, dass sie schieben und sich somit wie Fußgänger bewegen könnten. Das Fahren auf der linken Seite sei nur erlaubt, wenn ein blaues, rundes Verkehrsschild mit Radfahrsymbol dies gebiete oder freigebe.