Gesetzliche Kassen warnen Bundesrat vor Blockade von Krankenhausreform
Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) hat vor einer Blockade der Krankenhausreform im Bundesrat gewarnt. "Wir können es uns nicht erlauben, auf die 'perfekte Reform' zu warten", erklärte die stellvertretende Vorsitzende des Verbandsvorstands, Stefanie Stoff-Ahnis, am Freitag. "Es wäre sicher nicht im Interesse der Patientinnen und Patienten, wenn der Bundesrat dieses Reformprojekt nun auf der Zielgeraden stoppen würde."

Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) hat vor einer Blockade der Krankenhausreform im Bundesrat gewarnt. „Wir können es uns nicht erlauben, auf die ‚perfekte Reform‘ zu warten“, erklärte die stellvertretende Vorsitzende des Verbandsvorstands, Stefanie Stoff-Ahnis, am Freitag. „Es wäre sicher nicht im Interesse der Patientinnen und Patienten, wenn der Bundesrat dieses Reformprojekt nun auf der Zielgeraden stoppen würde.“

Der Bundesrat entscheidet am Freitagvormittag über die bereits im Bundestag verabschiedeten Reformpläne von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD). Wird das Gesetzesvorhaben von der Länderkammer in den Vermittlungsausschuss verweisen, könnte dies wegen der schon im Februar anstehenden Neuwahlen de facto das Ende der Reform bedeuten. Sie müsste dann in der neuen Legislaturperiode komplett neu begonnen werden.

„Ein ‚Weiter-so‘ ohne eine Perspektive für eine bessere Versorgung der Patientinnen und Patienten wäre ein fatales Signal“, warnte GKV-Vertreterin Stoff-Ahnis. „Die vorliegende Krankenhausreform ist besser als die Fortsetzung des jahrzehntelangen Stillstandes im Krankenhausbereich.“ 

In der nächsten Legislaturperiode müsse es dann darum gehen, „die Krankenhausreform besser zu machen“, sagte Stoff-Ahnis weiter. „Es ist wichtig, dass weitere Strukturierungen folgen.“ Das Versorgungsangebot müsse sich dabei „am Bedarf der Patientinnen und Patienten orientieren und nicht an den Wünschen der Krankenhäuser“. Zudem müsse „die verfassungswidrige Teilfinanzierung“ aus Beitragsgeldern der gesetzlich Versicherten wieder gestrichen werden.