Gesundheit: Kritik an Niedersachsens Billigung der Krankenhausreform
Niedersachsens Landesregierung setzt sich im Bundesrat für die Krankenhausreform des Bundes ein - bekommt dafür zu Hause aber einiges an Kritik.

Niedersachsens Landesregierung setzt sich im Bundesrat für die Krankenhausreform des Bundes ein – bekommt dafür zu Hause aber einiges an Kritik.

Die umstrittene Krankenhausreform hat auch mit Niedersachsens Unterstützung den Bundesrat passiert. „Nun gibt es Planungssicherheit und nicht zuletzt auch mehr Geld für die Krankenhäuser“, sagte Gesundheitsminister Andreas Philippi (SPD). Von den Kliniken und Kommunen aber kommt Kritik.

Die Niedersächsische Krankenhausgesellschaft (NKG) und die Landesgruppe des Verbands der Krankenhausdirektoren Deutschlands (VKD) reagierten enttäuscht. Sie hatten die Landesregierung aufgefordert, den Vermittlungsausschuss anzurufen, um Nachbesserungen an dem Gesetz durchzusetzen. Dass Niedersachsen das nicht tat, nannte NKG-Verbandsdirektor Helge Engelke erstaunlich, „denn für die wirtschaftliche Schieflage der Kliniken sowie das zunehmende Risiko für Versorgungslücken muss am Ende das Land geradestehen“. Die Voraussetzungen für eine wirtschaftliche Stabilisierung der Kliniken seien mit der Reform nicht gegeben.

Landkreise sehen Land finanziell mit in der Verantwortung

Eine Befragung der NKG hatte jüngst ergeben, dass mehr als jede zweite Klinik im Land ihre wirtschaftliche Existenz bis zum Wirksamwerden der Krankenhausreform voraussichtlich 2027 als gefährdet ansieht. Jedes vierte Krankenhaus plant demnach bereits, Leistungen zu reduzieren beziehungsweise das Versorgungsangebot einzuschränken. 

Der Hauptgeschäftsführer des Niedersächsischen Landkreistags, Hubert Meyer, nannte das Reformgesetz verkorkst. Meyer erklärte, er sehe nun das Land in der Verantwortung, einen eventuell notwendigen Ausgleich der Defizite kommunaler Krankenhäuser wenigstens zur Hälfte mitzufinanzieren. 

Der Landesleiter des Verbandes der Ersatzkassen, Hanno Kummer, appellierte: „Wir brauchen für die Umsetzung im Land jetzt einen klaren Kompass, damit Patientinnen und Patienten auch zukünftig entsprechend ihrer Erkrankung gut und sicher versorgt werden können.“ So müsse es bei der Zuweisung der Leistungsgruppen an die Krankenhäuser zu einer stärkeren Konzentration kommen. „Vergleichbare Leistungen kann es nicht mehr an so vielen Standorten wie bisher geben, dafür fehlt schlicht das Fachpersonal“, sagte Kummer.

Philippi: Deutlicher Fortschritt zu bisherigen Regelungen

Gesundheitsminister Philippi, der die Reformpläne des Bundes lange selbst kritisiert hatte, räumte ein, dass die Reform „noch nicht den Optimalzustand“ abbilde. „In der Summe bildet das Gesetz aber schon jetzt einen deutlichen Fortschritt im Vergleich zu den aktuell bestehenden Regelungen.“ Nachbesserungsbedarf sieht Philippi unter anderem beim Abbau von Bürokratie, damit die Beschäftigten mehr Zeit für die Patienten bekommen. Zudem müsse der Bund die Defizite der Krankenhäuser ausgleichen.

Vor der Abstimmung im Bundesrat hatte Philippi gewarnt, wenn die Reform im Bundesrat scheitere, drohe ein kalter Strukturwandel, bei dem gerade die Krankenhäuser in Insolvenz gerieten, die für die Sicherstellung einer flächendeckenden Versorgung gebraucht würden.

Die niedersächsischen Krankenhäuser können laut Ministerium von März 2025 an Leistungsgruppen beantragen. Die folgenden Qualitätsprüfungen und Bescheide sollen bis Ende Oktober 2026 für alle Kliniken abgeschlossen sein. „Das war heute der Startschuss für die Krankenhausreform, nicht der Zieleinlauf“, sagte Philippi.