Verstörende Folter-Vorwürfe aus dem Gefängnis in Augsburg-Gablingen machen seit Wochen Schlagzeilen. Nun weitet sich der Skandal weiter aus.
Nach Vorwürfen von Häftlingen gegen Bedienstete der Justizvollzugsanstalt Augsburg-Gablingen ermittelt die Staatsanwaltschaft nun auch gegen die vorläufig vom Dienst freigestellte Leiterin der JVA. Insgesamt liege die Zahl der Beschuldigten schon bei 17, teilte die Staatsanwaltschaft Augsburg mit. In einem der größten Gefängnisse des Landes sollen Inhaftierte von Beamten schwer misshandelt worden sein (der stern berichtete).
Gegen die frühere Leiterin laufe ein „Ermittlungsverfahren insbesondere wegen des Tatvorwurfs der Körperverletzung im Amt ein“, hieß es in der Mitteilung der Staatsanwaltschaft. Der Leiterin wurde unter anderem kritisiert, weil sie in der Vergangenheit zu wenig in dem Gefängnis vor Ort war und zu viel im Home-Office gearbeitet habe.
Mehrere Durchsuchungen im Augsburger Strafvollzug
Durchsuchungsbeschlüsse seien erwirkt und zusammen mit der Kriminalpolizeiinspektion Augsburg auch durchgeführt worden. Dabei wurden nach Angaben der Ermittlungsbehörde Unterlagen und Datenträger sichergestellt. Bis zu einem rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens gilt die Unschuldsvermutung.
JVA Augsburg-Gablingen: PK der Anwälte 19:45
Klagen über Missstände in der Justizvollzugsanstalt Augsburg-Gablingen machen seit Wochen Schlagzeilen. Dort soll es über längeren Zeitraum zu erheblichen Misshandlungen von Gefangenen bis hin zur Folter gekommen sein. Die Beschwerden kommen sowohl von Häftlingen als auch von Personal, etwa einer Gefängnisärztin. Auch das bayerische Justizministerium geriet in die Kritik.
Die Augsburger Staatsanwaltschaft hatte die JVA im Oktober mehrfach durchsucht und mögliche Beweise sichergestellt. Hauptsächlich gibt es den Verdacht, dass Häftlinge in sogenannten „besonders gesicherten Hafträumen“ misshandelt worden sein könnten. Dabei handelt es sich um Zellen, in die suizidgefährdete oder gewalttätige Häftlinge vorübergehend verlegt werden. Die Häftlinge sollen in diesen Zellen mitunter nackt und ohne Ausstattung wie Matratzen untergebracht worden sein.