Kinderbetreuung: Noch keine Entscheidung über Kita-Streik
Das Arbeitsgericht hat unbefristete Streiks in Berlins kommunalen Kitas untersagt. Die Gewerkschaft Verdi hat angekündigt, in Berufung zu gehen. Aber noch ist das nicht passiert.

Das Arbeitsgericht hat unbefristete Streiks in Berlins kommunalen Kitas untersagt. Die Gewerkschaft Verdi hat angekündigt, in Berufung zu gehen. Aber noch ist das nicht passiert.

Berlins Eltern müssen weiter abwarten, ob es noch zu dem von den Gewerkschaften angekündigten unbefristeten Streik in kommunalen Kitas kommt. Bisher sei dem Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg nicht bekannt, ob Verdi in Berufung gehen werde, sagte eine Sprecherin. 

Das Arbeitsgericht Berlin hatte den ab Anfang dieser Woche geplanten Streik am Freitag untersagt und damit einem Antrag des Landes Berlin stattgegeben. Ein Verdi-Sprecher sagte der Deutschen Presse-Agentur, die Gewerkschaft werde in Berufung gehen, wolle aber zunächst die ausführliche schriftliche Begründung der Arbeitsgerichtsentscheidung abwarten. Bisher liege sie noch nicht vor. 

Gewerkschaften wollen Druck auf den Senat erhöhen

Die Gewerkschaften Verdi und GEW wollten mit dem unbefristeten Streik den Druck auf den Senat erhöhen. Sie fordern einen Tarifvertrag oder andere Vereinbarungen für bessere Arbeitsbedingungen, kleinere Kita-Gruppen und andere Entlastungen der Beschäftigten.

Der Senat hat Tarifverhandlungen grundsätzlich abgelehnt und darauf hingewiesen, Berlin könne als Mitglied in der Tarifgemeinschaft der Länder (TdL) solche Entscheidungen nicht alleine treffen. Verdi ist die verhandlungsführende Gewerkschaft, die GEW unterstützt die Ziele. 

Das Arbeitsgericht hatte argumentiert, Gewerkschaften hätten ein grundgesetzlich garantiertes Streikrecht. Allerdings habe auch das Land Berlin ein Recht, sich in der Tarifgemeinschaft deutscher Länder zu organisieren und müsse keinen Rauswurf aus dem Verband riskieren. Verdi hatte zuletzt signalisiert, nicht auf einem Tarifvertrag zu bestehen, aber einklagbare Vereinbarungen zur Entlastung der Beschäftigten erreichen zu wollen.