Auch scharfe Kritik an gesetzlichem Handeln ist erlaubt. Aber nicht jedes Symbol ist zulässig.
Die Verwendung eines Hakenkreuzes in einer Kritik an den damaligen Corona-Gesetzen ist laut dem Berliner Kammergericht strafbar. Das Gericht sprach einen 63-jährigen Mann schuldig, weil er im August 2022 im Internet Bilder einer Atemmaske mit Hakenkreuz veröffentlicht hatte, wie mitgeteilt wurde.
Die Richter hoben damit zugleich einen Freispruch des Mannes durch das Amtsgericht im Januar auf. Zur Begründung hieß es, das gesetzliche Verbot des Hakenkreuzes diene gerade „der Verbannung der Nutzung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen aus dem Bild des politischen Lebens unabhängig von der dahinter stehenden Absicht“.
Weiter hieß es, der Vergleich von Corona-Maßnahmen mit dem durch das Hakenkreuz symbolisierten NS-Terrorregime stelle eine Verharmlosung des Nationalsozialismus und des Völkermordes an Millionen Juden dar, nicht aber eine Kritik daran.
Das Kammergericht verwies das Verfahren zurück an eine andere Abteilung des Amtsgerichts, wo über die Höhe der Strafe entschieden wird.