Ist ein inzwischen 100 Jahre alter Mann verhandlungsfähig? Diese Frage muss neu geklärt werden. Es geht um Beihilfe zum Mord im KZ Sachsenhausen.
Vor dem Landgericht Hanau wird nun möglicherweise doch gegen einen inzwischen 100 Jahre alten mutmaßlichen früheren KZ-Wachmann verhandelt. Das Gericht hatte im Mai die Eröffnung des Hauptverfahrens abgelehnt, nachdem ein Sachverständiger festgestellt hatte, dass der Mann verhandlungs-, vernehmungs- und reiseunfähig sei. Dieser Beschluss wurde nun vom Oberlandesgericht Frankfurt aufgehoben.
Die Staatsanwaltschaft Gießen und mehrere Nebenkläger hatten sich über die Entscheidung des Hanauer Landgerichts beschwert. Das OLG Frankfurt forderte das Landgericht jetzt zu Nachermittlungen über die Verhandlungsfähigkeit des Beschuldigten auf. Die Gutachten des Sachverständigen weisen nach Ansicht des OLG mehrere Mängel auf.
„Bediene sich das Gericht der Sachkunde eines Sachverständigen, dürfe es dessen Ausführungen nicht unkritisch zugrunde legen“, erklärte das OLG in dem am Dienstag veröffentlichten Beschluss. Diagnosen und Ergebnisse seien zu hinterfragen und es sei zu prüfen, ob das Gutachten „den anerkannten Mindeststandards genüge, insbesondere nachvollziehbar und transparent sei“.
Generalstaatsanwalt: historische Bedeutung
„Ich begrüße die Entscheidung des Oberlandesgerichts, dass die Verhandlungsfähigkeit des Angeschuldigten noch einmal gründlich geprüft wird“, erklärte der Frankfurter Generalstaatsanwalt Torsten Kunze. „Sollte das Hauptverfahren eröffnet werden, könnte es sich um den letzten Prozess dieser Art handeln, was die historische Bedeutung des Verfahrens unterstreicht.“
„Es gibt jetzt die Chance, dass die Verhandlung stattfinden kann. Es ist aber nicht sicher“, sagte Nils Lund, Pressesprecher der Generalstaatsanwaltschaft, der Deutschen Presse-Agentur. Mit Blick auf das hohe Alter des Beschuldigten sei bei der Prüfung der Verhandlungsfähigkeit Eile geboten. Eine Frist für das Landgericht gebe es aber nicht.
Jugendkammer ist für den 100-Jährigen zuständig
Die Staatsanwaltschaft Gießen hatte im vergangenen Jahr Anklage gegen den Mann erhoben, der als Heranwachsender Wachmann im KZ Sachsenhausen gewesen sein soll. Aus diesem Grund und weil im Jugendstrafrecht das Wohnortprinzip gilt, hatte die Jugendkammer des Landgerichts Hanau über eine Zulassung der Anklage zu entscheiden.
Dem Mann aus dem Main-Kinzig-Kreis wurde zur Last gelegt, von Juli 1943 bis Februar 1945 in mehr als 3.300 Fällen Beihilfe zum Mord geleistet zu haben. Als Angehöriger der SS-Wachmannschaften soll der deutsche Staatsangehörige „die grausame und heimtückische Tötung Tausender Häftlinge unterstützt haben“.
Angehöriger von SS-Wachbataillon
Als Angehöriger eines SS-Wachbataillons soll der Mann unter anderem mit der Bewachung von dort untergebrachten Häftlinge befasst gewesen sein. Zudem soll er mit der Überführung ankommender Häftlinge vom Bahnhof in das Hauptlager sowie mit der Bewachung von Häftlingstransporten beauftragt gewesen sein.
Während des Tatzeitraums sollen in dem Lager mindestens 3.318 Häftlinge an den Folgen der dort herrschenden Unterbringungs- und Lebensverhältnisse sowie durch Erschießungen und den Einsatz von Giftgas gestorben sein.