Flüchtlinge: Verband: Kreise können Bezahlkarte noch dieses Jahr ausgeben
Jetzt soll die Bezahlkarte für Flüchtlinge nach einiger Verzögerung kommen - laut Landkreistag noch in diesem Jahr. Diskussionsbedarf dürfte es über ein starres Limit für Bargeld-Abhebungen geben.

Jetzt soll die Bezahlkarte für Flüchtlinge nach einiger Verzögerung kommen – laut Landkreistag noch in diesem Jahr. Diskussionsbedarf dürfte es über ein starres Limit für Bargeld-Abhebungen geben.

Der Landkreistag Brandenburg ist überzeugt, dass Bezahlkarten für Geflüchtete nach einiger Verzögerung noch dieses Jahr ausgegeben werden können. Nachdem im europaweiten Ausschreibungsverfahren nun der Zuschlag an ein Unternehmen erfolgt ist, sagte der Vorsitzende des Spitzenverbandes, Landrat Siegurd Heinze (parteilos), der Deutschen Presse-Agentur: „Damit liegen jetzt die Voraussetzungen vor, dass der Roll-out kurzfristig erfolgen kann.“ 

Grundlage bilde eine Rahmenvereinbarung zwischen der Landesregierung und den Landkreisen und kreisfreien Städten, die noch im Oktober abgeschlossen werden soll. Dann können die einzelnen Landkreise Heinze zufolge die Bezahlkarten „aller Voraussicht nach in den kommenden ein bis zwei Monaten“ ausgeben. 

Heinze, der Landrat des Kreises Oberspreewald-Lausitz ist, sagte: „Alle Brandenburger Landkreise und kreisfreien Städte haben sich gemeinsam für die Bezahlkarte ausgesprochen und gehen diesen Schritt nun entschlossen zusammen.“ Das Kreis Märkisch-Oderland allerdings hatte im Alleingang die Karte bereits im Mai eingeführt. 

Landkreis Prignitz kündigt Einzelfallprüfungen an 

Nach einer Verständigung zwischen dem Land und den Landkreisen ist eine Bargeld-Obergrenze von 50 Euro für Erwachsene und 25 Euro für Minderjährige das Ziel. Das bedeutet, über die Bezahlkarte sollen die Asylbewerber nicht mehr Geld in bar erhalten. Solche pauschalen Obergrenzen sind aber umstritten. 

Sollen Asylbewerber also künftig einzeln angehört und ihre Lebensumstände geprüft werden, um erst dann über die maximale Bargeldhöhe zu entscheiden? Der Landkreis Prignitz etwa teilte auf Anfrage mit: „Es wird in der Regel eine Einzelfallprüfung erfolgen.“ Damit werde sich der Verwaltungsaufwand erhöhen. 

Die Karte für Leistungen an Asylbewerber soll unter anderem Geldzahlungen an Schleuser oder Familien in den Heimatländern verhindern. Als weitere Ziele wurden meist genannt, sie soll Kommunen auch bei der Verwaltung entlasten und den Anreiz für irreguläre Migration senken. 

Pauschale bergrenze laut Sozialgericht nicht geeignet 

Das Sozialgericht Hamburg entschied, dass feste Bargeldobergrenzen auf der Bezahlkarte für Geflüchtete nicht geeignet sind, um den Mehrbedarf beispielsweise von Schwangeren oder Familien mit Kleinkindern zu decken. Die für die Karte zuständige Sozialbehörde müsse die persönlichen Lebensumstände der Antragstellenden berücksichtigen und starre Obergrenzen würden das nicht ermöglichen. 

Brandenburgs Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) hatte im Juli gesagt, es könne auch Gründe geben, im Einzelfall von der Obergrenze abzuweichen – beispielsweise wenn eine Schwangere einen Kinderwagen im Gebrauchtwarenladen kaufen wolle und mehr als 50 Euro in bar benötige. 

Details zur Umsetzung kommen im Oktober

Das Sozial- und Integrationsministerium in Brandenburg teilte mit, eine Arbeitsgruppe zur Bezahlkarte, vertreten durch Baden-Württemberg, Hamburg, Hessen und Niedersachsen, habe alle beteiligen Bundesländer zu einer Veranstaltung am 11. Oktober eingeladen, um Details zur Umsetzung zu besprechen. 

„Sobald wir diese notwendigen Informationen haben, werden wir die Kommunen darüber ebenfalls umgehend informieren. Dann wissen wir konkret, wann die Bezahlkarte in Brandenburg technisch eingeführt werden kann.“ Integrationsministerin Ursula Nonnemacher (Grüne) hält die vereinbarte Beschränkung der Bargeld-Abhebung für falsch.

Nach einer europaweiten Ausschreibung steht fest, dass die Secupay AG den Zuschlag für das Bezahlkartensystem bekommen hat, das 14 Bundesländer einführen wollen. Bayern und Mecklenburg-Vorpommern gehen eigene Wege. Zuvor hatte es Verzögerungen gegeben aufgrund einer Beschwerde, die ein im Vergabeverfahren unterlegener Bieter vor dem Oberlandesgericht Karlsruhe eingereicht hatte.