Sie sind weder Pflanze noch Tier: Pilze sammeln ist ein beliebtes Hobby. Wir erklären, warum Hamstern im Wald Unsinn und strafbar ist und was Sammler immer bei sich haben sollten.
Auf dem Teller sind sie nicht jedermanns Sache – und doch üben Pilze jedes Jahr auf viele Menschen eine besondere Faszination aus. Möglicherweise auch, weil Marone, Steinpilz und Co. nicht einfach vom Baum gepflückt oder aus dem Hochbeet gezogen werden können. Sie verstecken sich in den hiesigen Wäldern und bohren ihre Hüte nur aus dem Boden, wenn ihnen das Wetter zusagt. Und selbst dann brauchen Pilzsammler immer noch ein scharfes Auge und ein Quäntchen Glück. Denn im faszinierenden Ökosystem Wald stehen Pilze – oder vielmehr deren Früchte – noch bei vielen anderen Bewohnern auf der Speisekarte. Umso wichtiger ist es, dass wir Menschen uns beim Abenteuer Pilze sammeln an einige Grundregeln halten.
Welche Regeln das sind und wann Fehltritte mit einem Bußgeld bestraft werden, lesen Sie im folgenden Artikel.
Pilze sammeln: Die fünf wichtigsten Regeln
Regel 1: Die erste und oberste Regel beim Pilzesammeln lautet: Was der Sammler nicht kennt, rührt er nicht an. Gleiches gilt für Exemplare, die mit dem Bestimmungsbuch nicht eindeutig als Speisepilz ausgemacht werden können. Ein solches Buch gehört bei jedem Ausflug in die Pilze zum Pflichtgepäck. Selbst erfahrene Sammler schlagen lieber einmal mehr in Pilzführern nach – und überlassen unbekannte Hutobjekte im Zweifel anderen Waldbewohnern. Zu groß ist die Verwechslungs- und damit auch die Vergiftungsgefahr. Das Beste daran: Hasen, Hirsche und Schnecken vertilgen auch Pilze, die für Menschen ungenießbar oder gar giftig sind. Mithilfe von Enzymen spalten sie die giftigen Substanzen auf. Offenbar vertragen diese Waldbewohner auch höhere Dosen des Gifts, das für Menschen schon bei kleinen Mengen lebensbedrohlich wirkt.
Hinweis: Einsteiger sollten von Pilze-Apps die Finger lassen. „Ein Sammler, der sich bei der Bestimmung nur von einer App leiten lässt, spielt grob fahrlässig mit seiner Gesundheit“, so das Fazit der Deutschen Gesellschaft für Mykologie (DGfM) nach einem Vergleichstest.
Regel 2: Übertreiben Sie es nicht! Denn das überfordert im schlimmsten Fall nicht nur Ihren Magen, sondern ab einer bestimmten Korbgröße bei bestimmten Pilzen auch den Geldbeutel. Was viele nicht wissen: Sämtliche heimischen Pilze stehen unter Naturschutz, einige davon gar unter strengem Naturschutz. Die Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV) regelt, wie viele Pilze jeder Art für den Eigenbedarf gesammelt werden dürfen. Während für einige Pilzsorten ein generelles Sammelverbot gilt, wird darin für den beliebten Steinpilz oder auch Pfifferlinge eine Sammelbeschränkung festgelegt. Die folgenden Pilze dürfen in kleinen Mengen gesammelt werden. Was „klein“ konkret bedeutet, entscheiden laut BArtSchV zunächst die Behörden in der betreffenden Region. Als Richtlinie gilt: ein Pfund bis maximal zwei Kilo pro Tag und Sammler.
SteinpilzPfifferlingSchweinsohrBrätlingBirkenpilz, RotkappeSpeise- und Spitzmorchel
Und das wilde Sammeln in rauen Mengen ist längst kein Kavaliersdelikt mehr. Wer von der Polizei, dem Forstamt oder anderen zuständigen Behörden mit Körben voller Pilze erwischt wird, muss mit einem Ordnungswidrigkeitsverfahren und einem empfindlichen Bußgeld rechnen.
Regel 3: Junge, alte und verdorbene Pilze bleiben besser im Wald. Insbesondere alte und von Maden oder Schnecken zerfressene Exemplare haben im Körbchen nichts zu suchen. Selbst in den angeknabberten Lamellen stecken wichtige Pilzsporen, die vom Winde verweht werden, an anderer Stelle keimen und wurzeln und dafür sorgen, dass die für das Ökosystem so wichtigen Pilze weiter im Wald zu finden sind. Zudem schmecken frische einfach besser. Bei jungen Pilzen, die gerade erst ihr Köpfchen aus dem Boden gesteckt haben, ist die Gefahr, essbare mit giftigen Arten zu verwechseln, sehr groß. Vor allem Pilzneulinge sollten hier das Messer im Körbchen lassen.
Regel 4: Drehen statt Reißen. Rupfen Sie Fruchtkörper – insbesondere Ihnen bekannte Arten – nicht mit roher Gewalt aus dem Waldboden. Sie zerstören dabei im schlimmsten Fall den eigentlichen Pilz (das Myzel), der sich als großflächiges Geflecht unter der Erde ausbreitet. Drehen Sie das Fundstück so vorsichtig wie möglich aus dem Boden. Grund: Bei einigen Pilzen kann das untere Ende des Stiels zum Bestimmen wichtig sein. Dennoch: Neben einem aktuellen Bestimmungsbuch (z.B. „10 Pilze: Die sichersten Arten finden und bestimmen“) ist ein kleines scharfes Messer das wichtigste Werkzeug jedes Pilzsammlers. Vor allem bei bekannten Arten und in unwegsamem Gelände darf der Fruchtstand des Pilzes auch in Bodennähe abgeschnitten werden.
Tipp: Pilze, die Sie nicht sicher als Speisepilz identifizieren können, aber von einem Experten bestimmen lassen möchten, sollten nicht mit dem Messer abgeschnitten, sondern vorsichtig mit Stiel aus der Erde gedreht und separat transportiert werden. Der Stiel kann beim Bestimmen entscheidend sein.
Regel 5: Jeden Fund vor Ort noch im Wald grob reinigen und möglichst in einem luftdurchlässigen Behältnis – zum Beispiel einem Korb oder einer Baumwolltasche – transportieren. Die Fundstücke sollten locker liegen und nicht gequetscht werden. In Plastiktüten schwitzen die Pilze und zersetzen sich deutlich schneller.
Pilze sammeln: Darauf sollten Sie noch achten
Nehmen Sie Ihren Vierbeiner an die Leine, wenn Sie mit ihm in den Pilzen sindMeiden Sie Schonungen und frisch bepflanzte BereicheIn Naturschutzgebieten ist Pilze sammeln streng verbotenVerhalten Sie sich ruhig und rücksichtsvoll gegenüber allen WaldbewohnernLassen Sie keine Abfälle im Wald liegenNutzen Sie offizielle Wanderparkplätze. Stellen Sie ihr Auto nicht auf Waldwegen oder wild am Straßenrand ab.
Wer in diesem Jahr noch Lust auf ein Risotto mit frischen Pilzen hat, sollte sich sputen. Je nach Wetterlage stehen die Chancen, im Oktober in Wald und Flur noch fündig zu werden, nicht schlecht. Wer sich dann noch an die wichtigsten Regeln hält, tut nicht nur seinem Gaumen, sondern auch der Flora und Fauna des heimischen Waldes etwas Gutes.
Quellen: „NABU“, „pilzepilze.de“; „Bayerische Mykologische Gesellschaft“; „jagdrecht.de“; „Pilzfreunde Saar-Pfalz“; „gesunde-pilze.de“; DGfM e.V.
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