Ein Blumenhändler wird in seiner Hamburger Wohnung getötet. Die Polizei sichert Spuren. Fast 33 Jahre später steht ein Mann vor Gericht – nun haben die Richter ein Urteil verkündet.
Fast 33 Jahre nach dem gewaltsamen Tod eines Blumenhändlers hat das Landgericht Hamburg einen Angeklagten freigesprochen. Die Kammer sei zwar der festen Überzeugung, dass der heute 54-Jährige der Täter sei, sagte die Vorsitzende Richterin Birgit Woitas. Doch für eine Verurteilung wegen Mordes, der nicht verjährt, müssten bestimmte Merkmale vorliegen – und die Richter seien nicht sicher, ob eines erfüllt sei. Ein Totschlag sei inzwischen verjährt.
Der damals 21-Jährige hatte nach Überzeugung des Gerichts im März 1992 zusammen mit dem späteren Opfer in dessen Wohnung im Stadtteil Horn Alkohol getrunken. Es sei vereinbart worden, dass der Angeklagte gegen Geld Sex mit dem Blumenhändler hatte. Während eines Streits habe er dem 60-Jährigen mehrfach mit einer Flasche auf den Kopf geschlagen, ihn mit einem zerrissenen Bettlaken im Schlafzimmer gefesselt und mit einem Stoffstück geknebelt. Dann habe er ihn mit einem Bettlaken erdrosselt.
Spuren im Laufe der Jahre mehrmals untersucht
Es konnte laut Gericht nicht bewiesen werden, dass der Angeklagte die Tageseinnahmen des Blumenhändlers, der einen Stand am Hauptbahnhof hatte, an sich nahm. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Trotz intensiver Ermittlungen konnte die Tat damals zunächst nicht aufgeklärt werden. In den folgenden Jahren wurden die gesicherten Spuren mehrmals erneut kriminaltechnisch untersucht, hatte die Polizei im Herbst 2023 mitgeteilt. Nach Angaben einer Sprecherin der Staatsanwaltschaft hatte es dann im Mai vergangenen Jahres eine DNA-Treffermeldung aus Italien gegeben.