Bei der Weihnachtsamnestie kommen einige Gefangene etwas früher auf freien Fuß. Das soll bei ihrer Resozialisation helfen.
Rund 70 Häftlinge kommen in diesem Jahr in Rheinland-Pfalz mit Blick auf Weihnachten früher auf freien Fuß. Zur Erleichterung der Wiedereingliederung in die Gesellschaft seien sie wegen der verkürzten Öffnungszeiten und Terminvergaben von Behörden rechtzeitig vor den Feiertagen entlassen worden, teilte das Justizministerium auf Anfrage mit.
Solche vorgezogenen Entlassungen könne es noch bis Anfang Januar geben. Insgesamt waren Anfang Dezember rund 2.990 Menschen inhaftiert. Im vergangenen Jahr profitierten fast 80 Menschen von der Weihnachtsamnestie. Vor zwei Jahren waren es etwa 90.
Haftverkürzung nur für bestimmte Häftlinge möglich
Die Haftverkürzung ist nach Angaben des Ministeriums nur für Häftlinge möglich, die ohnehin in dieser Zeit freigekommen wären. Ausgeschlossen ist eine frühere Entlassung bei der Verurteilung wegen Sexualdelikten, grober Gewalt oder anderer schwerwiegender Delikte.