Ämter am 27. Dezember geöffnet: Brandenburgs Finanzämter wahren "Weihnachtsfrieden"
An den Weihnachtsfeiertagen können Steuerschuldner ohne Sorgen die Briefkästen öffnen. Die Finanzämter wollen in der Zeit auf Vollstreckungsmaßnahmen verzichten.

An den Weihnachtsfeiertagen können Steuerschuldner ohne Sorgen die Briefkästen öffnen. Die Finanzämter wollen in der Zeit auf Vollstreckungsmaßnahmen verzichten.

Säumige Steuerzahler in Brandenburg müssen sich während der Weihnachtsfeiertage keine Sorgen wegen offener Steuerzahlungen machen. Von 23. bis einschließlich 27. Dezember wollen die Finanzämter den sogenannten Weihnachtsfrieden wahren, wie das Finanzministerium mitteilte. 

Bürgerinnen und Bürger müssten in dieser Zeit mit keinen Vollstreckungen rechnen. „Das ist eine gute und jahrelange Tradition“, wurde Finanzminister Robert Crumbach (BSW) in der Mitteilung zitiert. Ausnahmen davon gebe es nur, wenn ein endgültiger Steuerausfall etwa durch Verjährung drohen würde.

Zwischen Weihnachten und dem Jahreswechsel sind die Brandenburger Finanzämter (außer wegen Baumaßnahmen das Finanzamt Potsdam) am 27. Dezember zwischen 8.00 Uhr und 12.00 Uhr geöffnet. Am 23. Dezember und 30. Dezember bleiben die 13 Finanzämter geschlossen.